busgelder gegen internetprovider wegen nicht einhaltung der zugesichtern bandbreite

Anfrage an: Bundesnetzagentur

wie hoch waren die busgelder gegen internet provider wegen nicht einhaltung der zugesicherten bandbreite im jahre 2018 bzw 2019?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. November 2019
  • Frist
    13. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie hoch waren die …
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
busgelder gegen internetprovider wegen nicht einhaltung der zugesichtern bandbreite [#170186]
Datum
10. November 2019 20:08
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie hoch waren die busgelder gegen internet provider wegen nicht einhaltung der zugesicherten bandbreite im jahre 2018 bzw 2019?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage vom 10.11.2019 beantworte ich Ihnen gerne wie folgt: In den Jahren…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: busgelder gegen internetprovider wegen nicht einhaltung der zugesichtern bandbreite [#170186]
Datum
15. November 2019 07:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre IFG-Anfrage vom 10.11.2019 beantworte ich Ihnen gerne wie folgt: In den Jahren 2018 und 2019 wurden keine Bußgelder gegen Internetzugangsanbieter wegen Nichteinhaltung der zugesicherten Bandbreiten verhängt. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen