Bußgeldbescheid wg. Nutzung Grundbuchdaten für Projektplanung

den bzw. die Bußgeldbescheide in dem vom LfDI in folgender Pressemitteilung beschriebenem Verfahren: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bussgeld-daten-aus-dem-grundbuch-stehen-nicht-zur-freien-verfuegung/

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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David Heimburger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den bzw. die B…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
David Heimburger
Betreff
Bußgeldbescheid wg. Nutzung Grundbuchdaten für Projektplanung [#260289]
Datum
6. Oktober 2022 11:03
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den bzw. die Bußgeldbescheide in dem vom LfDI in folgender Pressemitteilung beschriebenem Verfahren: https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/bussgeld-daten-aus-dem-grundbuch-stehen-nicht-zur-freien-verfuegung/
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Heimburger Anfragenr: 260289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260289/ Postanschrift David Heimburger << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Heimburger
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN Bußgeldbescheid wg. Nutzung Grundbuchdaten für Projektplanung [#260289]
Datum
6. Oktober 2022 11:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen
David Heimburger
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldbescheid wg. Nutzung Grundbuchdaten für…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
David Heimburger
Betreff
AW: EXTERN Bußgeldbescheid wg. Nutzung Grundbuchdaten für Projektplanung [#260289]
Datum
8. November 2022 13:21
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Bußgeldbescheid wg. Nutzung Grundbuchdaten für Projektplanung“ vom 06.10.2022 (#260289) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen David Heimburger
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
EXTERN AW: EXTERN Bußgeldbescheid wg. Nutzung Grundbuchdaten für Projektplanung [#260289]
Datum
8. November 2022 13:21
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Wird Ihr Anliegen zwischenzeitlich anderweitig beantwortet oder Ihrer Beschwerde abgeholfen, bitten wir um eine Mitteilung an uns. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Antrag auf Informationszugang zu Bußgeldbescheid wegen Nutzung von Grundbuchdaten für Projektplanung - Ihre Anfrag…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Antrag auf Informationszugang zu Bußgeldbescheid wegen Nutzung von Grundbuchdaten für Projektplanung - Ihre Anfrage Nr. 260289
Datum
16. Dezember 2022 12:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heimburger, zu Ihrem Antrag auf Informationszugang (Anfragenr.: 260289) übersende ich Ihnen unsere Antwort anbei. Mit freundlichen Grüßen