Bußgeldbescheide gegen Telegram

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Die beiden Bußgeldbescheide gegen Telegram (https://twitter.com/bmj_bund/status/1581973530333233153)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Oktober 2022
  • Frist
    22. November 2022
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die beiden Bußgel…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Bußgeldbescheide gegen Telegram [#261328]
Datum
19. Oktober 2022 17:43
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die beiden Bußgeldbescheide gegen Telegram (https://twitter.com/bmj_bund/status/1581973530333233153)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 261328 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261328/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)

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Bundesamt für Justiz
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den mit d…
Von
Bundesamt für Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Oktober 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
723,6 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf den mit der oben genannten E-Mail nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gestellten Antrag auf Übersendung der beiden Bußgeldbescheide gegen Telegram ergeht folgende Entscheidung. Der Antrag auf Informationszugang in Form der Übersendung der beiden Bußgeldbescheide gegen Telegram vom 19. Oktober 2022 wird abgelehnt. Dieser nach dem IFG erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, ist er an folgende Anschrift zu richten: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn. Unter dieser Anschrift besteht auch die Möglichkeit, den Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Wird der Widerspruch auf elektronischem Weg erhoben, ist er entweder =» durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 an folgende E-Mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>> oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an folgende De-Mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>>,de oder = durch Verwendung eines besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfachs nach § 10 Absatz 1 Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (ERVV) an das besondere elektronische Behördenpostfach des Bundesamts für Justiz zu richten. Mit freundlichen Grüßen