Bußgelder - DSGVO

1.) Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden.

2.) Werden in Ihren Tätigkeitsberichten alle ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen aufgelistet?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.) Eine Auflistung de…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bußgelder - DSGVO [#268174]
Datum
19. Januar 2023 19:28
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1.) Eine Auflistung der seit 25. Mai 2018 bis zum heutigen Datum auf Grundlage der DSGVO ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen unter Angabe der jeweiligen Höhe mit stichpunktartiger Erläuterung des Fehlverhaltens (der konkreten Handlung / Unterlassung / Begründung). Dabei sollen auch noch laufende Verfahren oder Einsprüche, entsprechend gekennzeichnet, mit aufgelistet werden. 2.) Werden in Ihren Tätigkeitsberichten alle ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen aufgelistet?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 268174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268174/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
19. Januar 2023 19:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sollte es sich bei Ihrer E-Mail um eine Beschwerde oder Kontrollanregung bezüglich eines Datenschutzverstoßes handeln, beachten Sie bitte diese Hinweise (PDF-Datei)<https://www.saechsdsb.de/images/stories/sdb_inhalt/behoerde/Informationsblatt_Beschwerden.pdf>. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Az: V-0918/1/7-2023/2551 Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Hier: Anfrage vom 19.01.2023 zu Bußgeldern…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: Bußgelder - DSGVO [#268174]
Datum
3. Februar 2023 12:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: V-0918/1/7-2023/2551 Antrag nach dem Sächsischen Transparenzgesetz Hier: Anfrage vom 19.01.2023 zu Bußgeldern seit 2018 Sehr << Antragsteller:in >> mit o.g. Schreiben stellten Sie einen Antrag nach § 10 SächsTranspG auf Übersendung einer Auflistung der seit Mai 2018 ausgesprochenen Warnungen, Verwarnungen, gebührenpflichtigen Verwarnungen, Anweisungen, Anordnungen und Geldbußen. 1. Der Antrag wird abgelehnt. Gemäß § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 3 SächsTranspG ist die Sächsische Datenschutzbeauftragte nur transparenzpflichtig, soweit sie nicht kraft Gesetzes unabhängig tätig wird. Die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht ist gesetzlich in Art. 52 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bzw. für den Bereich der JI-Richtlinie in § 38 Abs. 1 SächsDSUG geregelt. Danach handelt die Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Ausübung ihrer Befugnisse gemäß der DS-GVO bzw. SächsDSUG völlig unabhängig. Dies betrifft den gesamten Bereich der datenschutzrechtlichen Aufsicht. Zum anderem sind auch innerorganisatorische Entscheidungen der Sächsischen Datenschutzbeauftragten in der Regel Ausdruck ihrer Unabhängigkeit. Ihre Anfrage betrifft die Erfüllung einer Aufgabe nach der DS-GVO und nach dem SächsDSUG - die Bearbeitung von Beschwerden, die Datenschutzverstöße zum Inhalt haben - eine Transparenzpflicht besteht nicht. Unabhängig davon möchte ich Sie jedoch auf folgende, veröffentlichte Information hinweisen: Unter https://saechsdsb.de/taetigkeitsberichte finden Sie die veröffentlichten Tätigkeitsberichte der Jahre 2018 bis 2021, die auch jeweils Übersichten über die Anzahl der festgesetzten Verwarn- bzw. Bußgelder im öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich enthalten. Im Tätigkeitsbericht für das Jahr 2017/2018 sind zudem statistische Angaben zu den weiteren ergriffenen Abhilfemaßnahmen veröffentlicht. Der Tätigkeitsbericht für das Jahr 2022 ist in Vorbereitung und wird eine Auflistung der Abhilfemaßnahmen und Bußgelder enthalten. 2. Es werden keine Kosten erhoben. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten, Devrientstr. 5, 01067 Dresden, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Sächsischen Datenschutz- und Transparenzbeauftragten zu erheben. Wird der Widerspruch in elektronischer Form erhoben, ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen und über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach über die auf der Internetseite www.egvp.de bezeichneten Kommunikationswege einzureichen. Mit freundlichen Grüßen