Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO

Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
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Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
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Betreff
Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273677]
Datum
21. März 2023 20:38
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch belaufen sich die Buß- und Verwarnungsgeldeinnahmen wegen Verstößen gegen die jeweiligen Corona VO und das IfSG seit März 2020 ? Bitte getrennt nach Jahren und wenn möglich unter Angabe wie viele Verfahren dem zugrunde liegen. Sofern keine Angaben hierzu gemacht werden können bitte kurze Begründung warum dies bei Ihrer Verwaltung nicht möglich ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 2 (1) S.2 LTranspG haben Sie Anspruch auf Informationen, wenn Sie u.a. eine…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273677]
Datum
22. März 2023 13:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 2 (1) S.2 LTranspG haben Sie Anspruch auf Informationen, wenn Sie u.a. eine juristische Person des Privatrechtes oder eine nicht rechtsfähige Vereinigung von Bürgerinnen und Bürgern sind. Wozu gehören Sie ? Sollten Sie die letzte genannte Alternative sein, bitten wir um Benennung eines Namens einer vertretungsberechtigten Person und die Adresse, sofern sie abweichend ist von der, die Sie bereits angegeben haben. Vielen Dank. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, wir sind eine Interessensgemeinschaft. Ich bin [geschwärzt], wohnhaft in der [geschwärzt] in [geschwär…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273677]
Datum
22. März 2023 20:30
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, wir sind eine Interessensgemeinschaft. Ich bin [geschwärzt], wohnhaft in der [geschwärzt] in [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 273677 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die gewünschte Information aus den Jahren 2021 und 2022: 2021: 191 B…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273677]
Datum
12. April 2023 16:31
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die gewünschte Information aus den Jahren 2021 und 2022: 2021: 191 Bußgeldfälle in einer Summe von 23.375,00 €, davon bezahlt sind 14.039,00 €, offene Restebeträge belaufen sich auf 9.336,00 €. 2022: 194 Bußgeldfälle in einer Summe von 34.633,50 €, davon bezahlt sind 20.921,75 €, offene Restebeträge belaufen sich auf 13.711,75 €. Die Anzahl der Verfahren aus 2021 und 2022 konnte noch nicht ermittelt werden. Diese Zahlen werden nachgeliefert. Die Anzahlen der Verfahren und der Bußgeldfälle aus 2020 konnten ebenfalls noch nicht ermittelt werden. Für 2020 besteht das Problem, dass die "Corona- Fälle" nicht gesondert erfasst wurden und somit eine einfache digitale - und damit kostenfreie - Auswertung nicht möglich ist. Wir sind gerade dabei, den Zeitumfang, den es zur Feststellung der Anzahl der Verfahren und der Gesamtsumme der Bußgelder, zu ermitteln. Sollte dieser Zeitraum umfangreich sein und somit eine Kostenpflicht für Sie auslösen, würden wir uns nochmals bei Ihnen melden und Ihnen die voraussichtliche Höhe der Kosten mitteilen. Sie könnten dann immer noch entscheiden, ob Sie die kostenpflichtige Auskunft noch möchten oder Ihren Antrag wegen der Kosten zurückziehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie geben für die Jahre 2021 und 2022 191 bzw. 194 Verfahren an, schreiben dann aber die Anzahl der Ver…
An Kreisverwaltung Mainz-Bingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273677]
Datum
16. April 2023 14:32
An
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie geben für die Jahre 2021 und 2022 191 bzw. 194 Verfahren an, schreiben dann aber die Anzahl der Verfahren 2021 und 2022 konnten noch nicht ermittelt werden. Wie ist das zu verstehen ? Was die Angaben zu dem Jahr 2020 betrifft würde auch eine Schätzung der erhobenen Bußgelder ausreichen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Sehr << Antragsteller:in >> die Ihnen bereits genannten Zahlen sind die, die bei unserer Kasse zu ermi…
Von
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Betreff
AW: Extern: AW: Bußgelder wg. IfSG und Corona-VO [#273677]
Datum
18. April 2023 08:54
Status
Sehr << Antragsteller:in >> die Ihnen bereits genannten Zahlen sind die, die bei unserer Kasse zu ermitteln waren. Die Anzahl der Verfahren, die unsere Bußgeldstelle geliefert hat, differieren von diesen. Leider sind die beiden Kollegen der Bußgeldstelle, die diese Differenz erklären könnten, frühestens nächste Woche wieder da. Wir melden uns, wenn die Recherchen diesbezüglich abgeschlossen sind. Und, ok, wenn Ihnen die Schätzung in 2020 ausreicht. Dann fallen auch keine Gebühren an. Mit freundlichen Grüßen