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BVA im Rahmen des Asylverfahrens.

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema des Asyls. In diesem Zusammenhang würde ich Ihnen ein paar Fragen stellen, um das ganze Verfahren besser nachvollzuziehen.
1) Welche Funktion spielt der BVA im Rahmen des Asylverfahrens?
2) Arbeitet der BVA mit dem Königsteiner Schlüssel? Falls ja, wie werden die Rechnung konkret gemacht?
3) Inwiefern unterstützt der BVA der BAMF im Rahmen des Asylverfahrens?

4) Informationen von ihrer Internetseite zufolge "Mit dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt das Bundesverwaltungsamt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind." Welche Institutionen im Rahmen des Asylverfahrens haben Zugriff darauf?
5) Ist der BVA zuständig für die Verteilung von unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF).
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bes…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BVA im Rahmen des Asylverfahrens. [#159616]
Datum
23. Juli 2019 15:11
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich beschäftige mich zurzeit mit dem Thema des Asyls. In diesem Zusammenhang würde ich Ihnen ein paar Fragen stellen, um das ganze Verfahren besser nachvollzuziehen. 1) Welche Funktion spielt der BVA im Rahmen des Asylverfahrens? 2) Arbeitet der BVA mit dem Königsteiner Schlüssel? Falls ja, wie werden die Rechnung konkret gemacht? 3) Inwiefern unterstützt der BVA der BAMF im Rahmen des Asylverfahrens? 4) Informationen von ihrer Internetseite zufolge "Mit dem Ausländerzentralregister (AZR) stellt das Bundesverwaltungsamt die zentrale Informationsdrehscheibe im Ausländer- und Asylrecht für diejenigen Behörden zur Verfügung, die mit der Durchführung einschlägiger Vorschriften betraut sind." Welche Institutionen im Rahmen des Asylverfahrens haben Zugriff darauf? 5) Ist der BVA zuständig für die Verteilung von unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF). Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informat…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: BVA im Rahmen des Asylverfahrens. [#159616]
Datum
5. August 2019 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die rasche Antwort. Die gefragte Adresse ist gerade hin…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BVA im Rahmen des Asylverfahrens. [#159616]
Datum
5. August 2019 13:52
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die rasche Antwort. Die gefragte Adresse ist gerade hinzugefügt worden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 159616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihren Antrag vom 23.07.2019 können wir wie folgt beantworten: Zu 1) Das…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: BVA im Rahmen des Asylverfahrens. [#159616]
Datum
22. August 2019 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihren Antrag vom 23.07.2019 können wir wie folgt beantworten: Zu 1) Das BVA trifft keine Entscheidungen über Asylanträge. Zu 2) Das BVA trifft keine Verteilentscheidungen. Zu 3) Das BAMF kann Daten aus dem AZR abrufen, soweit für das Asylverfahren nötig. Ferner werden Daten zu Ergebnissen nach § 73 Abs. 1a AufenthG an das BAMF übermittelt. Zu 4) Zugriffsrechte der Behörden ergeben sich sehr konkret aus AZRG und AZRG-DV. Zu 5) Das BVA trifft keine Verteilentscheidungen. Hinweis zum AZR: Registerbehörde ist seit dem 30. Juli 2004 das BAMF. Dem BVA als zentraler Dienstleister obliegt neben der Unterstützung und Beratung der Registerbehörde die Durchführung des operativen Geschäfts wie Datenverarbeitung/ -pflege, Auskunftserteilung, Vorgangsverwaltung und Verfahrenspflege sowie -entwicklung. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an das BAMF, Frankenstraße 210, 90461 Nürnberg, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank zunächst für die Rückmeldung und ich bin Ihnen sehr dankbar d…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BVA im Rahmen des Asylverfahrens. [#159616]
Datum
22. August 2019 10:32
An
Bundesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank zunächst für die Rückmeldung und ich bin Ihnen sehr dankbar dafür. Jedoch sind einige Punkte immernoch unklar. Sie meinen in ihre Antwort zu dem Punkt 2: "Zu 2) Das BVA trifft keine Verteilentscheidungen". In das "Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz–BVFG)" kann man aber bezüglich der VERTEILUNG folgendes lesen: "(4) Das Bundesverwaltungsamt hat den Schlüssel einzuhalten" Mit Schüssel ist hier natürlich von dem Königsteiner Schlüssel die Rede. Bedeutet es nicht, dass das BVA der Königsteiner Schlüssel für die Verteilung von Flüchtlingen verwendet bzw. zuständig für die Verwendung des Königsteiner Schlüssels? Wie ist dieser Satz ihrer Meinung nach zu verstehen? Nun, zum Hinweis am Ende ihrer Antwort. Sie schreiben "[....] Dem BVA als zentraler Dienstleister obliegt neben der Unterstützung und Beratung der Registerbehörde die Durchführung des operativen Geschäfts wie Datenverarbeitung/ -pflege, Auskunftserteilung, Vorgangsverwaltung und Verfahrenspflege sowie -entwicklung". Können sie mir bitte es ausführlich erklären bzw. was ist darunter konkret zu verstehen? Vielen dank im Voraus für ihre Mitwirkung. ... Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 159616 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrte<Information-entfernt> zu Ihren Nachfragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Verteilun…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: BVA im Rahmen des Asylverfahrens. [#159616]
Datum
11. September 2019 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> zu Ihren Nachfragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Die Verteilung von Spätaussiedlern, ihren Ehegatten und Abkömmlingen erfolgt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 BVFG. Das BVA legt das aufnehmende Land fest (Verteilungsverfahren). Die Verteilungsquote bestimmt sich gemäß § 8 Abs. 3 Satz 2 BVFG nach dem Königsteiner Schlüssel. Im Bereich Ausländerzentralregister unterstützt und berät das BVA das BAMF zu technischen Möglichkeiten, erteilt Auskünfte und übernimmt bestimmte Aufgaben der Datenverarbeitung und -pflege. Das BVA nimmt keine Verteilung von Flüchtlingen vor. Diese erfolgt ausschließlich durch das BAMF. Wir hoffen, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und verbleiben mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.