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BVerwG Urteil vom 24. November 2020

Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auswertung des oben bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts mit den Aktenzeichen 1) 10 C 12.19, 2) 10 C 13.19, 3) 10 C 14.19 und 4) 10 C 15.19 einschließlich der Vorinstanzen.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2021
  • Frist
    7. April 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertung des oben bezeichn…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
BVerwG Urteil vom 24. November 2020 [#213949]
Datum
28. Februar 2021 21:47
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach § 1 Abs. 1 IFG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auswertung des oben bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts mit den Aktenzeichen 1) 10 C 12.19, 2) 10 C 13.19, 3) 10 C 14.19 und 4) 10 C 15.19 einschließlich der Vorinstanzen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213949/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0669 Sehr Antragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: BVerwG Urteil vom 24. November 2020 [#213949] # 25-780/010 II#0669
Datum
1. März 2021 11:28
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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1,5 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: 25-780/010 II#0669 Sehr Antragsteller/in angefügtes Schreiben übersende ich zur Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/010 II#0669 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: BVerwG Urteil vom 24. November 2020 [#213949]
Datum
3. März 2021 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: 25-780/010 II#0669 Sehr Antragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 28. Februar 2021 beantragen Sie nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz die Zusendung einer Auswertung des oben bezeichneten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts mit den Aktenzeichen 1) 10 C 12.19, 2) 10 C 13.19, 3) 10 C 14.19 und 4) 10 C 15.19 einschließlich der Vorinstanzen. Einer Auswertung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wurde nicht vorgenommen. Die von Ihnen begehrte Information liegt hier somit nicht vor. Für einen förmlichen Bescheid mit Rechtsbehlfsbelherung können Sie mir gerne Ihre postalische Anschrift zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> .vielen Dank. EIn förmlicher Bescheid ist nicht erforderlich Mit freundlichen Grüß…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BVerwG Urteil vom 24. November 2020 [#213949]
Datum
3. März 2021 13:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> .vielen Dank. EIn förmlicher Bescheid ist nicht erforderlich Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213949 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213949/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.