Bw-Consulting GmbH

laut Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 arbeiteten bei der Bw-Consulting, einer für die "Inhouse-Beratung der Bundeswehr" zuständigen Eigengesellschaft des Bundes, in diesem Zeitraum 124 Mitarbeiter, wobei 10.771.351,01 Euro auf Löhne und Gehälter entfielen. Dies ergibt ein durchschnittliches Jahresgehalt von 86865 Euro pro Mitarbeiter, was der Besoldungsgruppe B1 (Professor und Direktor) entspricht. Ich bitte um genaue Aufschlüsselung der Gehälter bei der Bw-Consulting GmbH und im Vergleich eine Mitteilung über Durchschnittsgehälter im Zentrum Innere Führung, das als militärische Dienststelle die "Inhouse-Beratung der Bundeswehr" in Fragen der Führung leistet. Ich bitte als Steuerzahler um konkrete Darstellung des Mehrwerts der offensichtlich überteuerten Beratungsleistung der Bw-Consulting GmbH in Form einer Kosten-Nutzen-Rechnung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. September 2019
  • Frist
    25. Oktober 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: laut Jahresabschlus…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
Bw-Consulting GmbH [#167146]
Datum
23. September 2019 16:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
laut Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017 arbeiteten bei der Bw-Consulting, einer für die "Inhouse-Beratung der Bundeswehr" zuständigen Eigengesellschaft des Bundes, in diesem Zeitraum 124 Mitarbeiter, wobei 10.771.351,01 Euro auf Löhne und Gehälter entfielen. Dies ergibt ein durchschnittliches Jahresgehalt von 86865 Euro pro Mitarbeiter, was der Besoldungsgruppe B1 (Professor und Direktor) entspricht. Ich bitte um genaue Aufschlüsselung der Gehälter bei der Bw-Consulting GmbH und im Vergleich eine Mitteilung über Durchschnittsgehälter im Zentrum Innere Führung, das als militärische Dienststelle die "Inhouse-Beratung der Bundeswehr" in Fragen der Führung leistet. Ich bitte als Steuerzahler um konkrete Darstellung des Mehrwerts der offensichtlich überteuerten Beratungsleistung der Bw-Consulting GmbH in Form einer Kosten-Nutzen-Rechnung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1140 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23.09.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Bw-Consulting GmbH [#167146]
Datum
27. September 2019 15:05
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1140 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 23.09.2019 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 23. September 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1140 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1140 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.09…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: IFG / Bw-Consulting GmbH [#167146]
Datum
23. Oktober 2019 11:07
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1140 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.09.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1140 vom 27.09.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem das IFG gestützten Antrag vom 23. September 2019 (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung auf Grund eines bedauerlichen Büroversehens nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Für mein Versehen bitte ich um Entschuldigung. Selbstverständlich bin ich nunmehr um schnellstmögliche Erledigung bemüht. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1140 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.09…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: "Bw-Consulting GmbH [#167146]"
Datum
18. November 2019 16:36
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1140 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 23.09.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1140 vom 27.09.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1140 vom 23.10.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 23. September 2019 (Bezug 1.), mit welchem Sie um Informationen zur Bw-Consulting GmbH sowie zum Zentrum Innere Führung gebeten haben. Zu den Einzelheiten nehme ich auf die Angaben in Ihrem Antrag Bezug. Dazu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Position "Löhne und Gehälter" in der Gewinn- und Verlustrechnung enthält entsprechend den Vorschriften des HGB auch Kostenpositionen, die keinen unmittelbaren Bezug zu den Löhnen bzw. Gehältern von Mitarbeitern haben (z.B. Outplacementkosten, arbeitsmedizinische Betreuung etc.). Zudem beinhaltet diese Position auch die Vergütung der Geschäftsführer, Praktikanten und Aushilfen, die - entlang den Regelungen des HGB - in der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt sind. Unter Berücksichtigung dieser Effekte ergibt sich ein durchschnittliches Bruttojahresgehalt für Mitarbeiter der BwConsulting in Höhe von 77.145 €. In dem als Anlage beigefügten Gehaltsverteilungsdiagramm der BwConsulting sind die Gehälter der Mitarbeiter aufgeschlüsselt. Die Gehälter der Geschäftsführung sowie der Praktikanten und Aushilfen sind nicht enthalten. Bezüglich der Gehälter der Geschäftsführung darf ich auf die detaillierten Angaben in dem Ihrerseits angeführten sowie öffentlich zugänglichen Jahresabschluss 2017 der Bw-Consulting GmbH verweisen. Angaben zu Durchschnittsgehältern beim Zentrum Innere Führung (ZInFü) liegen nicht vor. Nachstehend kann ich Ihnen jedoch eine Aufstellung der Dienstposten beim ZInFü einschließlich der Dienstposten-Dotierungen sowie ergänzend hierzu einen Link https://www.gesetze-im-internet.de/bb... zum Bundesbesoldungsgesetz einschließlich der Bundesbesoldungsordnungen übersenden. Darüber hinaus liegen keine antragsgegenständlichen amtlichen Informationen vor. Für die verzögerte Bearbeitung bitte ich nochmals um Nachsicht. Mit freundlichen Grüßen