Az: GI5-12017/1#1 -
Antragsteller/in, Antragsteller/in
Sehr
geehrteAntragsteller/in
ich bestätige den Eingang Ihrer erneuten Zuschriften vom 17. Oktober und 17. November 2020 beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der großen Anzahl der eingehenden Zuschriften nicht zeitnah antworten können.
Zu Ihren Fragen nimmt das BMI wie folgt Stellung:
In vielen Bereichen des Lebens werden Dokumente ausgestellt, die eine identifizierte Person als Mitglied ausweisen und ggf. weitere Erleichterungen ermöglichen, wie beispielsweise vereinfachter Zutritt, Bezahlfunktion der hauseigenen Kantine, personenbezogene Daten für die Abrechnung mit der Krankenkasse, etc..Diese Mitgliederausweise können intern eine Legitimation entfalten, sind aber nicht als hoheitliche Identitätsdokumente zu bewerten.
Die vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 Personalausweisgesetz und des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes vorgesehenen hoheitliche Identitätsdokumente sind die folgenden:
1. Personalausweis
2. vorläufiger Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis
3. Reisepass
4. Kinderreisepass
5. vorläufiger Reisepass
6. amtlicher Pass
a) Dienstpass
b) Diplomatenpass
c) vorläufiger Dienstpass
d) vorläufiger Diplomatenpass
Für den Personalausweis hat der Gesetzgeber einen elektronischen Identitätsnachweis vorgesehen; vgl. § 18 des Personalausweisgesetzes. Ferner hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Personalausweis als qualifizierte elektronische Signatureinheit genutzt werden können soll; vgl. § 22 des Personalausweisgesetzes.
Die Inklusion weiterer Funktionalitäten (Uni-Campuscard, Krankenkassenkarte, Führerschein, ÖPNV-Jahreskarten, u.a.) sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und können aufgrund der Größe des ID-1 Formats (Scheckkarte) des Personalausweises mangels Platz kaum/nicht ergänzend auf dem Personalausweis drucktechnisch untergebracht werden.
Das BMI arbeitet derzeit daran, die hochsicheren Hardwarechips im Smartphone (Secure Element) auch für mobile Services zu nutzen, u.a. auch für die Möglichkeit zur Speicherung der Personalausweis-Informationen.
Informationen hierzu finden Sie auf nachfolgendem Link :
https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Personalausweis_auf_dem_Smartphone.html
Ob und inwieweit dieser hochsichere Hardwarechip im Smartphone (Secure Element) auch für andere persönliche Anwendungen genutzt werden können soll (bspw. Uni-Campuscard), sollten die jeweiligen Bedarfsträger (bspw. Universitäten) klären.
Mit freundlichen
Grüßen