Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit

Im Rahmen einer Hausarbeit zur Authentifizierung von Mensch und Maschinen gegenüber IT-Systemen kam der Gedanke auf, die Einführung der Authentifizierung mittels des ePersonalausweises anstatt der Hochschulkarte und damit auch das Bezahlen in den Mensen mit dem Ausweis sowie die Eintritte in die Hochschule und die Authentifizierung bei Eintritten im kulturellen Rahmen (bspw. Museen/Theater etc.) über den ePersonalausweis. Dies vor dem Hintergrund der Zusammenführung der Datenströme in Einem und dem Verwenden lediglich einer Karte oder eines anderen Mediums (App).

Könnten Sie sich dies generell in Zukunft als Möglichkeit vorstellen? Wenn ja, welche Schritte fehlen noch bis zur Umsetzung? Wenn nein, aus welchen Gründen ist das undenkbar?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Rahmen einer Hau…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit [#200877]
Datum
15. Oktober 2020 16:16
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Rahmen einer Hausarbeit zur Authentifizierung von Mensch und Maschinen gegenüber IT-Systemen kam der Gedanke auf, die Einführung der Authentifizierung mittels des ePersonalausweises anstatt der Hochschulkarte und damit auch das Bezahlen in den Mensen mit dem Ausweis sowie die Eintritte in die Hochschule und die Authentifizierung bei Eintritten im kulturellen Rahmen (bspw. Museen/Theater etc.) über den ePersonalausweis. Dies vor dem Hintergrund der Zusammenführung der Datenströme in Einem und dem Verwenden lediglich einer Karte oder eines anderen Mediums (App). Könnten Sie sich dies generell in Zukunft als Möglichkeit vorstellen? Wenn ja, welche Schritte fehlen noch bis zur Umsetzung? Wenn nein, aus welchen Gründen ist das undenkbar?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200877/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrif…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
201015, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit
Datum
16. Oktober 2020 14:25
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zuschrift vom 15. Oktober 2020 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). In dieser unterbreiten Sie den Vorschlag, den elektronischen Personalausweis ebenso als „Campuskarte“ und damit auch das Bezahlen in Mensen, sowie die Eintritte in Hochschulen und die Authentifizierung bei Eintritten im kulturellen Rahmen nutzbar zu machen. Die Bundesregierung ist daran interessiert, nützliche Ideen aus der Bevölkerung aufzugreifen. Aus Ihnen können Verbesserungen erwachsen, welche sich zum Wohle aller auswirken. Dennoch muss ich Ihnen mitteilen, dass der Personalausweis ausschließlich als Identifikationsdokument dient, bei dem die Aufnahme weiterer Daten, wie z. B. einer Campuskarte, nicht vorgesehen ist. Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie unter: https://www.personalausweisportal.de/DE/Buergerinnen-und-Buerger/Der-Personalausweis/der-personalausweis_node.html Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit der Campuscard identifziert man sich ja gg…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 201015, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit [#200877]
Datum
17. Oktober 2020 10:45
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mit der Campuscard identifziert man sich ja ggü. der Hochschule oder Uni als eingschriebener Student, sie ist damit ja ebenfalls ein Identifikationsdokument. Aus welchen Gründen ist denn das Aufnehmen weiterer Daten nicht vorgesehen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200877/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit“ vom …
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 201015, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit [#200877]
Datum
17. November 2020 09:35
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit“ vom 15.10.2020 (#200877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200877/

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihr…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
201117, Antragsteller/in, Antragsteller/in, Campuscard - ePersonalausweis - Hausarbeit
Datum
19. November 2020 09:11
Status
Warte auf Antwort
Az: GI5-12017/1#1 - Antragsteller/in, Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer erneuten Zuschriften vom 17. Oktober und 17. November 2020 beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir wegen der großen Anzahl der eingehenden Zuschriften nicht zeitnah antworten können. Zu Ihren Fragen nimmt das BMI wie folgt Stellung: In vielen Bereichen des Lebens werden Dokumente ausgestellt, die eine identifizierte Person als Mitglied ausweisen und ggf. weitere Erleichterungen ermöglichen, wie beispielsweise vereinfachter Zutritt, Bezahlfunktion der hauseigenen Kantine, personenbezogene Daten für die Abrechnung mit der Krankenkasse, etc..Diese Mitgliederausweise können intern eine Legitimation entfalten, sind aber nicht als hoheitliche Identitätsdokumente zu bewerten. Die vom Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 Personalausweisgesetz und des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes vorgesehenen hoheitliche Identitätsdokumente sind die folgenden: 1. Personalausweis 2. vorläufiger Personalausweis und der Ersatz-Personalausweis 3. Reisepass 4. Kinderreisepass 5. vorläufiger Reisepass 6. amtlicher Pass a) Dienstpass b) Diplomatenpass c) vorläufiger Dienstpass d) vorläufiger Diplomatenpass Für den Personalausweis hat der Gesetzgeber einen elektronischen Identitätsnachweis vorgesehen; vgl. § 18 des Personalausweisgesetzes. Ferner hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Personalausweis als qualifizierte elektronische Signatureinheit genutzt werden können soll; vgl. § 22 des Personalausweisgesetzes. Die Inklusion weiterer Funktionalitäten (Uni-Campuscard, Krankenkassenkarte, Führerschein, ÖPNV-Jahreskarten, u.a.) sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und können aufgrund der Größe des ID-1 Formats (Scheckkarte) des Personalausweises mangels Platz kaum/nicht ergänzend auf dem Personalausweis drucktechnisch untergebracht werden. Das BMI arbeitet derzeit daran, die hochsicheren Hardwarechips im Smartphone (Secure Element) auch für mobile Services zu nutzen, u.a. auch für die Möglichkeit zur Speicherung der Personalausweis-Informationen. Informationen hierzu finden Sie auf nachfolgendem Link : https://www.personalausweisportal.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/PA/DE/2020/Personalausweis_auf_dem_Smartphone.html Ob und inwieweit dieser hochsichere Hardwarechip im Smartphone (Secure Element) auch für andere persönliche Anwendungen genutzt werden können soll (bspw. Uni-Campuscard), sollten die jeweiligen Bedarfsträger (bspw. Universitäten) klären. Mit freundlichen Grüßen