Cannabis zur medizinischen Anwendung

Informationen an die Importeure von Cannabis zur medizinischen Anwendung für die Jahre 2013 und davor sowie die Mengenangaben von nach Deutschland importieren Cannabisblüten zur medizinischen Anwendung für die Halbjahre vor dem 2014. Diese Informationen für den Zeitraum 2014 und 2015 wurden in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 20. August 2015 Drucksache 18/5804 vom 21.08.2015 veröffentlicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. September 2015
  • Frist
    13. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
Maximilian Plenert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen an…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Maximilian Plenert
Betreff
Cannabis zur medizinischen Anwendung [#11311]
Datum
11. September 2015 12:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen an die Importeure von Cannabis zur medizinischen Anwendung für die Jahre 2013 und davor sowie die Mengenangaben von nach Deutschland importieren Cannabisblüten zur medizinischen Anwendung für die Halbjahre vor dem 2014. Diese Informationen für den Zeitraum 2014 und 2015 wurden in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom 20. August 2015 Drucksache 18/5804 vom 21.08.2015 veröffentlicht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Maximilian Plenert <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Plenert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Maximilian Plenert
Maximilian Plenert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cannabis zur medizinischen Anwendung"…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Maximilian Plenert
Betreff
AW: Cannabis zur medizinischen Anwendung [#11311]
Datum
13. Oktober 2015 13:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cannabis zur medizinischen Anwendung" vom 11.09.2015 (#11311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Plenert Anfragenr: 11311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Plenert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Maximilian Plenert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cannabis zur medizinischen Anwendung"…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Maximilian Plenert
Betreff
AW: AW: Cannabis zur medizinischen Anwendung [#11311]
Datum
24. Oktober 2015 11:35
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Cannabis zur medizinischen Anwendung" vom 11.09.2015 (#11311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 12 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Maximilian Plenert Anfragenr: 11311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Maximilian Plenert << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Plenert, mein Kollege, Herr Dr. Lengelsen, hat Ihnen am 13. Oktober 2015 an Ihre "Frag-den-Sta…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: GEN [IVBV] FW: AW: Cannabis zur medizinischen Anwendung [#11311] Anfrage IFG
Datum
26. Oktober 2015 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Plenert, mein Kollege, Herr Dr. Lengelsen, hat Ihnen am 13. Oktober 2015 an Ihre "Frag-den-Staat"-Adresse per E-Mail den Bescheid zu Ihrem IFG-Antrag übermittelt. Dies ist auf dem dortigen Portal übrigens auch ersichtlich. Mit freundlichen Grüßen