Carlo-Schmid-Oberschule - Presstour-Verbot

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

- die schriftliche Kommunikation zwischen Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank und dem Spandauer Schulamtsleiter zum Verbot einer Pressetour durch die Carlo-Schmid-Oberschule im Juni 2018
- die schriftliche Kommunikation zwischen dem Spandauer Schulamtsleiter und der Schulleitung der Carlo-Schmid-Oberschule
- falls vorhanden: Dokumente, die zu der Entscheidung eines Pressetour-Verbots geführt haben

Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/carlo-schmid-schule-in-berlin-spandau-schulzeit-auf-der-baustelle/22705812.html

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2018
  • Frist
    21. Juli 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Carlo-Schmid-Oberschule - Presstour-Verbot [#30915]
Datum
19. Juni 2018 22:53
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die schriftliche Kommunikation zwischen Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank und dem Spandauer Schulamtsleiter zum Verbot einer Pressetour durch die Carlo-Schmid-Oberschule im Juni 2018 - die schriftliche Kommunikation zwischen dem Spandauer Schulamtsleiter und der Schulleitung der Carlo-Schmid-Oberschule - falls vorhanden: Dokumente, die zu der Entscheidung eines Pressetour-Verbots geführt haben Quelle: https://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/carlo-schmid-schule-in-berlin-spandau-schulzeit-auf-der-baustelle/22705812.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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Bezirksamt Spandau
Sehr geehrter Herr Wolf, in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es lediglich eine E-mail des Sch…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: Carlo-Schmid-Oberschule - Presstour-Verbot [#30915]
Datum
21. Juni 2018 14:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass es lediglich eine E-mail des Schul- und Sportamtsleiters, Herrn Kempert, an die Schulleitung gegeben hat. Diesen Text stelle ich Ihnen unten stehend zur Kenntnis zur Verfügung. E-Mail: " Hinweis: Verschlüsselte E-Mails können aus technischen Gründen nicht bearbeitet werden.>>> Gregor Kempert 04.06.2018 10:05 >>> Liebe Frau Pobloth, Sie hatten wegen eines presseöffentlichen Termins der GEW und der BZ angefragt. Wir untersagen hiermit, dass sich die Presse in dem Gebäude und auf dem Gelände der CSO bewegen darf. Wir wollen nicht, dass es zu Bildern kommt, die evtl. aus dem Kontext gerissen sind, wie wir es leider in der Vergangenheit schon hatten. Sollten Sie hierzu Nachfragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüsse