Carlo-Schmid-Oberschule

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

- Dokumente, die zu der Entscheidung geführt haben, dass eine Sanierung anstatt eines Neubaus getätigt wird
- Verträge bzgl. der Sanierung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2018
  • Frist
    10. Juli 2018
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Carlo-Schmid-Oberschule [#30634]
Datum
7. Juni 2018 11:54
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, die zu der Entscheidung geführt haben, dass eine Sanierung anstatt eines Neubaus getätigt wird - Verträge bzgl. der Sanierung
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf

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Bezirksamt Spandau
Sehr geehrter Herr Wolf, in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Entscheidung für die Sanieru…
Von
Bezirksamt Spandau
Betreff
Antw: Carlo-Schmid-Oberschule [#30634]
Datum
8. Juni 2018 09:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die Entscheidung für die Sanierung der Carlo-Schmid-Oberschule vom Senat getroffen worden ist. Per Senatsbeschluss wurde die HOWOGE mit der Sanierung beauftragt. Die Verträge herfür sind noch nicht abgeschlossen und liegen somit bei uns noch nicht vor. Von einer Entscheidung anstelle einer Sanierung einen Neubau zu errichten ist hier nichts bekannt. Die Entscheidung wird auch nicht vom Bezirksamt getroffen. Ich bitte Sie deshalb sich an die zuständige Senatsverwaltung zu wenden. Mit freundlichen Grüßen