Carsharing-Fahrzeuge in Berlin und Falschparken

Anfrage an: Polizei Berlin

- Verfahrensanweisung zum Umgang mit Carsharing-Fahrzeugen (Car2go, DriveNow etc.) bezüglich Ahndung von Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote.

Hintergrund ist folgender: Ich parke häufig in einer Straße, in der auch viele Carsharing-Fahrzeuge parken. Ich kann die Straße vom Büro gut einsehen. Es kam bereits vor, das ich ein Knöllchen bekam (Querparken) und viele andere Smarts o.g. Anbieter verschont blieben, obwohl sie auch querparkten. Auch fallen mir gelegentlich Carsharing-Fahrzeuge auf, die auf zeitlich begrenzten Busspuren stehen, und im Geltungszeitraum dort knöllchenfrei parken.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juli 2017
  • Frist
    19. August 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Carsharing-Fahrzeuge in Berlin und Falschparken [#23958]
Datum
18. Juli 2017 10:19
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verfahrensanweisung zum Umgang mit Carsharing-Fahrzeugen (Car2go, DriveNow etc.) bezüglich Ahndung von Verstößen gegen Halte- oder Parkverbote. Hintergrund ist folgender: Ich parke häufig in einer Straße, in der auch viele Carsharing-Fahrzeuge parken. Ich kann die Straße vom Büro gut einsehen. Es kam bereits vor, das ich ein Knöllchen bekam (Querparken) und viele andere Smarts o.g. Anbieter verschont blieben, obwohl sie auch querparkten. Auch fallen mir gelegentlich Carsharing-Fahrzeuge auf, die auf zeitlich begrenzten Busspuren stehen, und im Geltungszeitraum dort knöllchenfrei parken.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
21. August 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
565,0 KB

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Polizei Berlin
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Von
Polizei Berlin
Betreff
Carsharing-Fahrzeuge in Berlin und Falschparken [#23958]
Datum
21. August 2017 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf ihre Anfrage erhalten Sie auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen