CCS Schnellladestatioen an den Autobahnen

Als umweltbewußte Bürgerin bin ich seit Mai 2018 glückliche Besitzerin eines E-Mobils. Ich bin in Schönwalde ansässig und fuhr seit dieser Zeit mehrmals die Strecke nach Warnemünde. Die einzige CCS Ladestation auf dieser Strecke ( 215 km) ist die Raststätte Prignitz Ost. Bei meinen fünf Fahrten bisher, konnte ich die Ladesäule auf der Rückfahrt nicht nutzen, weil sie jedesmal außer Betrieb war. Noch spärlicher ist das Angebot auf der Dresdener Autobahn, mein ständiges Reiseziel Großharthau, erreiche ich gar nicht, da die erste CCS Ladestation nach 228 km der Autohof Thiendorf ist. Ist eine Erweiterung der Lademöglichkeiten vorgesehen.

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  • Datum
    30. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als umweltbewußt…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
CCS Schnellladestatioen an den Autobahnen [#33165]
Datum
30. August 2018 14:02
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als umweltbewußte Bürgerin bin ich seit Mai 2018 glückliche Besitzerin eines E-Mobils. Ich bin in Schönwalde ansässig und fuhr seit dieser Zeit mehrmals die Strecke nach Warnemünde. Die einzige CCS Ladestation auf dieser Strecke ( 215 km) ist die Raststätte Prignitz Ost. Bei meinen fünf Fahrten bisher, konnte ich die Ladesäule auf der Rückfahrt nicht nutzen, weil sie jedesmal außer Betrieb war. Noch spärlicher ist das Angebot auf der Dresdener Autobahn, mein ständiges Reiseziel Großharthau, erreiche ich gar nicht, da die erste CCS Ladestation nach 228 km der Autohof Thiendorf ist. Ist eine Erweiterung der Lademöglichkeiten vorgesehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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