CDU-Wahlplakate in Reinickendorf (Stand Mai 2021)

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    28. Mai 2021
  • Frist
    30. Juni 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CDU-Wahlplakate in Reinickendorf (Stand Mai 2021) [#221213]
Datum
28. Mai 2021 09:04
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221213/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr Antragsteller/in Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich erbitte in dieser An…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Reinickendorf (Stand Mai 2021) [#221213]
Datum
28. Juni 2021 15:40
Status
Anfrage abgeschlossen
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4,9 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Anliegen wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Ich erbitte in dieser Angelegenheit Ihren Anruf oder die Mitteilung Ihrer telefonischen Erreichbarkeit. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> ich nehme den o.g. IFG-Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Ant…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Reinickendorf (Stand Mai 2021) [#221213]
Datum
8. Juli 2021 12:30
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme den o.g. IFG-Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221213 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221213/