CDU-Wahlplakate in Steglitz-Zehlendorf (Stand Mai 2021)

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CDU-Wahlplakate in Steglitz-Zehlendorf (Stand Mai 2021) [#221292]
Datum
29. Mai 2021 14:04
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221292/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt eingegangen. Eine Beantwortung erfolgt direkt über die zustä…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Steglitz-Zehlendorf (Stand Mai 2021) [#221292]
Datum
31. Mai 2021 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist im Bezirksamt eingegangen. Eine Beantwortung erfolgt direkt über die zuständige Abteilung. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Ihre Mail-Anfrage
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Mail-Anfrage
Datum
9. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Gz: SG V FL-15.00.07 Plakatierung CDU [#221292] Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben v…
An Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gz: SG V FL-15.00.07 Plakatierung CDU [#221292]
Datum
17. Juni 2021 10:33
An
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 09.06.2021. Sehr gerne würde ich Einsicht in die Akte nehmen, in der eine Plakatierung abgelehnt worden ist. Eine Gebührenbefreiung liegt nicht vor. Für die Bemessung der Gebühren (§ 5 VGebO) weise ich auf folgendes hin: - Die IFG-Anfrage ist für mich mit keinerlei wirtschaftlichem Vorteil verbunden; - Es besteht ein besonderes öffentliches Interesse daran zu wissen, wie politische Parteien den öffentlichen Raum zu Wahlkampfzwecken nutzen und wie die Verwaltung § 11 Abs. 2a BerlStrG handhabt; - Die Frage ob es sich bei bestimmten Plakaten der CDU Berlin um Wahlwerbung oder zulässige Werbung mit Bezug zu einem Volksbegehren handelt, wurde in jüngster Zeit häufig in der lokalen Presse thematisiert; - Ich bin Student und als solcher nicht vollzeit erwerbstätig. Können Sie die voraussichtlichen Gebühren hierfür abschätzen? Für die Gebührenfestsetzung benötige ich in jedem Fall einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221292/
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
AW: SG V FL-15.00.07 Plakatierung CDU [#221292] Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage auf Akteneinsicht soe…
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Betreff
AW: SG V FL-15.00.07 Plakatierung CDU [#221292]
Datum
17. Juni 2021 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich habe Ihre Anfrage auf Akteneinsicht soeben an das Büro der zuständigen Bezirksstadträtin Maren Schellenberg weitergeleitet, die sich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Gebührenbescheid und Aufforderung, Termin zu vereinbaren
Von
Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Datum
18. Juni 2021
Status
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Gebührenbescheid und Aufforderung, Termin zu vereinbaren