CDU-Wahlplakate in Treptow-Köpenick (Stand Mai 2021)

Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Mai 2021
  • Frist
    2. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CDU-Wahlplakate in Treptow-Köpenick (Stand Mai 2021) [#221293]
Datum
29. Mai 2021 14:04
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Akteninhalt zu allen Verwaltungsverfahren, mit denen der CDU Berlin oder einer ihrer Gliederungen im Jahr 2021 eine Sondernutzung gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG erlaubt bzw. versagt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221293/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an das zuständige Straßen - und Grünflächenamt weitergeleitet worden. Eine…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Treptow-Köpenick (Stand Mai 2021) [#221293]
Datum
8. Juni 2021 09:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage ist an das zuständige Straßen - und Grünflächenamt weitergeleitet worden. Eine Antwort erhalten Sie von dort. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 29.05.2021 in obiger Sache, welche mir…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
CDU-Wahlplakate in Treptow-Köpenick (Stand Mai 2021) [#221293]
Datum
17. Juni 2021 16:09
Status
Anfrage abgeschlossen
287,0 KB
Sehr Antragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 29.05.2021 in obiger Sache, welche mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Aktenzeichen 09.15/04.06-01-04/21 registriert. Nach Lage der Dinge könnte eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen dem Grunde nach vorliegend keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. Die Übersendung kompletter Verwaltungsvorgänge / Akteninhalte auf elektronischem Wege ist vom Gesetzgeber so allerdings nicht vorgesehen. Im Wege einer einfachen Aktenauskunft verweise ich zunächst darauf, dass im Straßen- und Grünflächenamt ein Vorgang / Antrag auf Sondernutzungen gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG zur Aufstellung von Großwerbetafeln an 15 verschiedenen Standorten im Bezirk vorliegt. Davon wurden 14 Standorte genehmigt, 1 Standort war abzulehnen. Für den Fall, dass Sie eine weiterreichende Aktenauskunft z.B. zu den konkreten Standorten wünschen oder persönlich Einsicht in den Verwaltungsvorgang nehmen wollen, mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. eine Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie im vorliegenden Fall von einer Verwaltungsgebühr i. H. v. ca. 100,- € (bei einem Stundensatz von 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie. Ich bitte Sie daher mitzuteilen, ob Sie unter den v. a. Voraussetzungen z.B. eine persönliche Einsichtnahme in den Verwaltungsvorgang wünschen, wenn ja bitte ich um Ihre Erklärung zur Kostenübernahme. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CDU-Wahlplakate in Treptow-Köpenick (Stand Mai 2021) [#221293]
Datum
8. Juli 2021 12:26
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221293 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221293/