Sehr Antragsteller/in
ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Mitteilung vom 29.05.2021 in obiger Sache, welche mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier unter dem Aktenzeichen 09.15/04.06-01-04/21 registriert.
Nach Lage der Dinge könnte eine Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht nach § 13 des IFG erfolgen, die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 IFG liegen vor. Einer Aktenauskunft bzw. Akteneinsicht stehen dem Grunde nach vorliegend keine Ausschlussgründe nach den §§ 5 – 11 IFG entgegen. Die Übersendung kompletter Verwaltungsvorgänge / Akteninhalte auf elektronischem Wege ist vom Gesetzgeber so allerdings nicht vorgesehen.
Im Wege einer einfachen Aktenauskunft verweise ich zunächst darauf, dass im Straßen- und Grünflächenamt ein Vorgang / Antrag auf Sondernutzungen gem. § 11 Abs. 2a BerlStrG zur Aufstellung von Großwerbetafeln an 15 verschiedenen Standorten im Bezirk vorliegt. Davon wurden 14 Standorte genehmigt, 1 Standort war abzulehnen.
Für den Fall, dass Sie eine weiterreichende Aktenauskunft z.B. zu den konkreten Standorten wünschen oder persönlich Einsicht in den Verwaltungsvorgang nehmen wollen, mache ich darauf aufmerksam, dass eine Aktenauskunft bzw. eine Akteneinsicht gemäß § 16 IFG gebührenpflichtig ist. Auf der Grundlage § 6 Abs. 1 des Gesetzes über Gebühren und Beträge (GebBtrG BE) ist die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) erlassen worden, die in der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) unter Tarifstelle 1004 Rahmengebühren für Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vorsieht. Die Tarifstelle 1004 unterscheidet bei den Gebührentatbeständen Aktenauskunft (Buchst. a) bzw. Akteneinsicht (Buchst. b), wobei die Gebührensätze jeweils vergleichbar sind (Rahmengebühren 5 – 500 Euro). Bitte gehen Sie im vorliegenden Fall von einer Verwaltungsgebühr i. H. v. ca. 100,- € (bei einem Stundensatz von 73,45 €) aus. Hinzu kommen ggf. noch die Gebühren für die Anfertigung von Kopien in Höhe von 0,15 € je Fotokopie.
Ich bitte Sie daher mitzuteilen, ob Sie unter den v. a. Voraussetzungen z.B. eine persönliche Einsichtnahme in den Verwaltungsvorgang wünschen, wenn ja bitte ich um Ihre Erklärung zur Kostenübernahme.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügter Datenschutzerklärung, zu welchem Zweck personenbezogene Daten erhoben, gespeichert oder weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben.
Mit freundlichen Grüßen