Cell Broadcast

Alle Stellungnahmen oder Erwägungen des BMWi zu Artikel 110 RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018.

Warum hat das BMWi darauf hingewirkt, dass, statt über Cell Broadcasting, öffentliche Warnungen auch über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung, übertragen werden können?

Sind dem BMWi Studien oder Modelle bekannt die darauf hindeuten, dass die derzeit in Deutschland eingesetzten öffentlichen Warnsysteme ohne Cell Broadcasting bis zum 21.06.2022 eine gleichwertige Effektivität des, in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, erreichen werden?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Stellungnahmen oder E…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Cell Broadcast [#225570]
Datum
26. Juli 2021 14:51
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Stellungnahmen oder Erwägungen des BMWi zu Artikel 110 RICHTLINIE (EU) 2018/1972 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2018. Warum hat das BMWi darauf hingewirkt, dass, statt über Cell Broadcasting, öffentliche Warnungen auch über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung, übertragen werden können? Sind dem BMWi Studien oder Modelle bekannt die darauf hindeuten, dass die derzeit in Deutschland eingesetzten öffentlichen Warnsysteme ohne Cell Broadcasting bis zum 21.06.2022 eine gleichwertige Effektivität des, in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, erreichen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225570/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreihei…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Cell Broadcast [#225570]
Datum
18. August 2021 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 26. Juli 2021 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat VIB4 – Europäische Digitalpolitik zuständig. Die Bearbeitungszeit beträgt – auch urlaubsbedingt – voraussichtlich länger als einen Monat. Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb Gebühren anfallen werden. Die Gebühren dürften im unteren bis mittleren Bereich des Gebührenrahmens liegen (Gebührenrahmen von 30 - 500 Euro). Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Nach erster Durchsicht Ihres Antrages kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass die begehrten Informationen personenbezogene Daten Dritter enthalten. Das IFG sieht die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor, sofern diese Daten offengelegt werden sollen (§ 8 IFG). Der Verwaltungsaufwand und folglich die Gebühren reduzieren sich voraussichtlich, wenn Sie mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden sind. Bitte teilen Sie daher mit, ob Sie mit der Schwärzung sämtlicher personenbezogener Daten einverstanden sind oder ob Sie die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahrens wünschen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag trotz anfallender Gebühren aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> personenbezogene Daten Dritter können gerne geschwärzt werden. Meines Erachtens ha…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Cell Broadcast [#225570]
Datum
24. August 2021 16:30
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> personenbezogene Daten Dritter können gerne geschwärzt werden. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225570 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225570/

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Gebühren entstehen wegen eines erhöhten Verwaltungsaufw…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Cell Broadcast [#225570]
Datum
27. August 2021 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Gebühren entstehen wegen eines erhöhten Verwaltungsaufwands durch Heraussuchen der Unterlagen und Schwärzung von personenbezogenen Daten (von einem erhöhten Verwaltungsaufwand wird ausgegangen, wenn die Bearbeitung des Antrags mehr als eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nimmt, die Erstellung des Bescheids wird dabei nicht eingerechnet). Für einen erhöhten Verwaltungsaufwand sieht das IFG einen Gebührenrahmen von 30-500 Euro vor. Ich gehe davon aus, dass die Gebühren eher am unteren bis max. mittleren Rand liegen werden. Wenn Sie die Befreiung von Gebühren wünschen, müssen Sie bitte konkrete Gründe vortragen, warum vom gesetzlichen Regelfall der Gebührenerhebung abgesehen werden sollte; ggf. kommt auch eine Gebührenreduktion in Betracht. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass sich eine derzeit laufende kleine Anfrage der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Handlungsbedarf im Katastrophenschutz ebenfalls mit der Nutzung von Cell Broadcasting im Rahmen der Notfallkommunikation befasst. Möglicherweise wird mit dessen Benatwortung auch Ihr Informationsbedarf hinreichend erfüllt. Ich kann Ihnen alternativ anbieten, in einem Telefonat die Hintergründe zur Regelung der Notfallkommunikation in der EU-RL zu erläutern. Hierzu müssten Sie mir mitteilen, wie Sie telefonisch zu erreichen sind. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten. Bis zu Ihrer Rückmeldung setze ich die Bearbeitung Ihres Antrags aus. Mit freundlichen Grüßen