CERTIFICATES OF BATCH COMPLIANCE (EU/1/20/1528/001 EU/1/20/1528/002 EU/1/20/1528/003 EU/1/20/1528/004)

Anfrage an: Paul-Ehrlich-Institut

CERTIFICATES OF BATCH COMPLIANCE für alle Chargen der Medikamente mit den Zulassungsnummern (Tozinameran enthaltende Produkte):

EU/1/20/1528/001
EU/1/20/1528/002
EU/1/20/1528/003
EU/1/20/1528/004

Sollten ihnen diese Dokumente nicht vorliegen, so bitte ich den Herrn Volker Öppling um Mitteilung, welcher anderen Behörde die Dokumente vorliegen.
Herr Volker Öppling wird von der EMA als einzige deutsche Kontaktperson angegeben für Resultate und Fragen zum "EU/EEA Official Control Authority Batch Release" von Impfstoffen.

Mit freundlichen Grüßen,
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. Februar 2022
  • Frist
    22. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: CERTIFICATES OF B…
An Paul-Ehrlich-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CERTIFICATES OF BATCH COMPLIANCE (EU/1/20/1528/001 EU/1/20/1528/002 EU/1/20/1528/003 EU/1/20/1528/004) [#241248]
Datum
18. Februar 2022 11:27
An
Paul-Ehrlich-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: CERTIFICATES OF BATCH COMPLIANCE für alle Chargen der Medikamente mit den Zulassungsnummern (Tozinameran enthaltende Produkte): EU/1/20/1528/001 EU/1/20/1528/002 EU/1/20/1528/003 EU/1/20/1528/004 Sollten ihnen diese Dokumente nicht vorliegen, so bitte ich den Herrn Volker Öppling um Mitteilung, welcher anderen Behörde die Dokumente vorliegen. Herr Volker Öppling wird von der EMA als einzige deutsche Kontaktperson angegeben für Resultate und Fragen zum "EU/EEA Official Control Authority Batch Release" von Impfstoffen. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241248/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Paul-Ehrlich-Institut
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: CERTIFICATES OF BATCH COMPLIANCE (EU/1/20/1528/001 EU/1/20/1528/002 EU/1/20/1528/003 EU/1/20/1528/004) [#241248]
Datum
22. Februar 2022 11:54
Status
Warte auf Antwort
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2,4 KB


Sehr Antragsteller/in wir haben Ihren Antrag erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Paul-Ehrlich-Institut
Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie die späte Antwort. Informationen zu Chargen von Cormin…
Von
Paul-Ehrlich-Institut
Betreff
AW: CERTIFICATES OF BATCH COMPLIANCE (EU/1/20/1528/001 EU/1/20/1528/002 EU/1/20/1528/003 EU/1/20/1528/004) [#241248]
Datum
27. September 2022 14:21
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> entschuldigen Sie die späte Antwort. Informationen zu Chargen von Corminaty, welche das Paul Ehrlich-Institut zum Inverkehrbringen freigegeben hat, werden mit Verweis auf die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nach § 3 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) nicht herausgegeben. Zum Schutzgut der öffentlichen Sicherheit gehört unter anderem die Unversehrtheit der Rechtsordnung. Zu den geschützten Rechtsvorschriften gehören insbesondere auch die Vorschriften des Strafrechts. Spätestens mit der Neufassung der Strafvorschriften zum Ausstellen/Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse (§§ 277-279 StGB) im Rahmen der Pandemie, ist die Fälschung von Impfzertifikaten strafrechtlich relevant und tangiert somit (potentiell) die Unversehrtheit der Rechtsordnung. Chargennummern und Informationen zu Chargen wie die Haltbarkeit wurden und werden benutzt, um gefälschte Impfzertifikate zu erstellen. In Konsequenz wurde der öffentliche Zugang der AMIce-Datenbank, in der die Chargenfreigaben dokumentiert sind, geschlossen. Zur Verhinderung krimineller Aktivitäten wurde entschieden, Informationen zu freigegebenen Chargen wie Chargennummern und Haltbarkeitsdaten nicht herauszugeben. Diese Maßnahmen werden kontinuierlich überprüft und ggfs. veränderten Bedingungen angepasst. In der AMIce-Datenbank können Sie prüfen, ob die Datenbank wieder zur Verfügung steht: www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/Arzneimi...<http://www.bfarm.de/DE/Arzneimittel/A...> Mit freundlichen Grüßen