Chance auf ein 4 zügige Grundschule oder Gemeinschaftschule am Standort Rheinpfalzallee Schulbauoffensive Lichtenberg - Karlshorst
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG
mit der Bitte um Weiterleitung
an den Ausschuss - Schule und Sport
an den Bezirksbürgermeister
an die Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr
Vorabinfo:
Die Senatorin und Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft haben ein gleichlautendes Schreiben erhalten
Sehr geehrte Damen und Herren!
Anbei informiere ich über eine Chance, die wenn sie schnell ergriffen wird, eine 4 zügige Grundschule oder oder Gemeinschaftsschule am Standort Rheinpfalzallee erreichbar macht
Hiermit bitte ich um Mitteilung:
Welche Maßnahmen Sie ab dieser Nachricht vom 27.08.2019 ergriffen haben, für Karlshorst eine 4 zügige Grundschule oder Gemeinschaftschule am Standort Rheinfalzallee zu verhandeln.
Wie sie wissen,
- verzögert sich die Schule Blockdammweg schon allein durch Ausschussüberweisung der BVV Lichtenberg am 22.08.2019 des SPD Antrages Drucksache – DS/1361/VIII/ Anrechnung der Staffelgeschosse
- wird sich die Schule Waldowallee auf unbestimmte Zeit verzögern, wenn der eingereichten Petition im Abgeordnetenhaus (Verlagerung weg von der Waldowallee) nicht abgeholfen wird, weil hier neben dem kompletten B-Planverfahren auch aus persönlichen nicht abänderbaren Gründen Klage eingereicht werden wird.
Die Chance:
Integration durch Wohnungen, statt Isolation durch MUF
[Frag den Staat Anfrage #146038]
Datum 23. August 2019 09:31
An: << Antragsteller:in >>
Sehr << Antragsteller:in >>
Lichtenberg war, ist und wird sicher einer der allerwichtigsten Partner bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise bleiben.
Jetzt brauchen aber der Bezirk, die Grundschulkinder von Lichtenberg und deren Eltern (und Wähler) die Hilfe der Senatsverwaltung, denn eine andere Möglichkeit steht dort nicht zur Verfügung.
Bitte stellen Sie die Rheinpfalzallee als Schulstandort zur Verfügung. Der Bezirk hat dort keine Alternative, weil Grundschulen wohnortnah neben die Kinder gebaut werden müssen und dort im Norden Karlshorst´s 1.024 Grundschulplätze 2023/24 laut SEP fehlen. Wie groß die Schulplatznot ist, sehen auf dieser Karte https://www.berliner-woche.de/karlshorst/c-bauen/wohnortnahe-grundschulplaetze-sind-pflicht-gebaut-werden-sie-in-karlshorst-nord-immer-noch-nicht_a228943
Bitte lassen Sie bitte nicht zu, dass die Themen „Flüchtlinge“ und „Schulkinder“ in der Öffentlichkeit miteinander konkurrieren, die Auswirkungen auf die Integration und Fremdenfeindlichkeit in Zeiten der Wohnungs- und Schulplatznot wären verheerend.
Ich bitte
- um Chancen für Flüchtlinge dank Integration durch Wohnungen, statt Isolation durch MUF,
- um Hilfe für Kinder als auch
- um Antwort auf meine Anfrage:
Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> H.
Anfragenr: 146038
Von
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales – Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ( ändern )
Integration durch Wohnungen, statt Isolation durch MUF [#146038]
Datum
27. August 2019 09:12
Sehr geehrte << Antragsteller:in >> H.
hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail, die ich << Antragsteller:in >> Senatorin Breitenbach nunmehr vorlege.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
...
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Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum27. August 2019
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1. Oktober 2019
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