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Changemanagementkonzept DigitalFirst

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Changemanagementkonzept für das Programm DigitalFirst

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Changemanagementkonzept DigitalFirst [#223968]
Datum
25. Juni 2021 20:26
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Changemanagementkonzept für das Programm DigitalFirst
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223968/upload/b726db233481d4982cce15254b93ebac6e959c92/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Auskunftsanfrage vom 25. Juni 2021 teilen wir Ihnen mit, dass ein ents…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Changemanagementkonzept DigitalFirst [#223968]
Datum
23. Juli 2021 11:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Auskunftsanfrage vom 25. Juni 2021 teilen wir Ihnen mit, dass ein entsprechendes Dokument nicht vorliegt. Da die Ablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Information. Ein Bescheid ist eine Formalie und ich denke, das…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN]-Changemanagementkonzept DigitalFirst [#223968]
Datum
24. Juli 2021 07:12
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Information. Ein Bescheid ist eine Formalie und ich denke, dass Ihre Auskunft sicher der Wahrheit entspricht. Deshalb sehe ich keinen Bedarf, Ihnen hier unnötige Arbeit zu machen und auf einen Bescheid zu bestehen. Allerdings ist die Vorgehensweise doch zumindest sehr ungewöhnlich und auch mit einem erheblichen Akzeptanzrisiko bei den Beschäftigten der hamburgischen Verwaltung verbunden. Vor dem Hintergrund, dass es hier nicht nur um reine technische Fragen, sondern auch grundlegende Organisations- und Prozessfragen gehen, die tief in den Arbeitsalltag der Beschäftigten eingreifen, wäre ein Changemanagementplan eigentlich unerlässlich, zumal dies bei der Größe der Verwaltung mit mehr als 100.000 Beschäftigten nicht mehr ohne ein strukturiertes Vorgehen möglich ist. Alle gängigen Projektmanagementansätze international wie aus Deutschland schreiben deshalb ein Change-Programm zwingend vor. Ist dies deshalb eine Spezifika des Programms DigitalFirst oder ein generelles Vorgehen der hamburgischen Verwaltung, ohne Change-Ansatz vorzugehen? Wie handhaben Sie dann die Herausforderungen, die eigentlich gerade durch ein Changemanagement bewältigt werden sollen? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223968 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223968/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.