Chaosbeschilderung

Der Auftrag zum Aufstellen der Maskenpflichtschilder, den die MOPO erwähnt https://www.mopo.de/hamburg/maskenpflicht-ja-oder-nein--falsche-beschilderung-sorgt-fuer-chaos-in-hamburg-38187586

Bitte auch die Rechnung dazu. Den Namen der Firma können Sie schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2021
  • Frist
    21. April 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Chaosbeschilderung [#215953]
Datum
18. März 2021 22:23
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Der Auftrag zum Aufstellen der Maskenpflichtschilder, den die MOPO erwähnt https://www.mopo.de/hamburg/maskenpflicht-ja-oder-nein--falsche-beschilderung-sorgt-fuer-chaos-in-hamburg-38187586 Bitte auch die Rechnung dazu. Den Namen der Firma können Sie schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 215953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/215953/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 18.03.2021 über das Portal „fragdenstaat“ würde ich Ihnen …
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: Chaosbeschilderung [#215953]
Datum
15. April 2021 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 18.03.2021 über das Portal „fragdenstaat“ würde ich Ihnen gern Auskunft erteilen. Allerdings müssen die von Ihnen gewünschte Rechnung und auch der Auftrag zur Beschilderung der Maskenpflicht teilweise geschwärzt werden, welches einer Teilablehnung Ihres Antrages gleichkommt. Außerdem steht auch nicht fest, ob ihr Anliegen ggf. vollständig abgelehnt werden muss, da die Vorschriften des § 7 HmbTG zum Tragen kommen könnten. Hier wird geregelt, ob Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dem öffentlichen Informationsinteresse entgegenstehen könnten. Dieses befindet sich noch in Klärung. Gebühren für die Auskunft werden für Sie nicht anfallen. Für eine förmliche Ablehnung oder auch Teilablehnung Ihres Antrages ist es jedoch zwingend erforderlich, dass Sie uns Ihre vollständigen Personalien zukommen lassen, sprich Namen und Adresse. Nach § 13 Abs. 2 HmbTG besteht bei Ablehnungsbescheiden ein Schriftformerfordernis. Das bedeutet, dass Ihnen im Fall der Ablehnung der Bescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung schriftlich per Post zugestellt werden muss. Sie haben die Möglichkeit, gegen einen Ablehnungsbescheid rechtsgültig Widerspruch einzulegen. Wir bitten Sie daher um Benennung Ihrer zustellungsfähigen Adresse, an die ein möglicher Ablehnungsbescheid geschickt werden kann. Es entstehen Ihnen dadurch keine Kosten; ein Ablehnungsbescheid ist gebührenfrei. Sollte die Behörde für Inneres und Sport bis zum 29.04.2020 keine Adressenmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Ihr oben genannter Antrag gegenstandslos geworden ist. Hinweis zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Bearbeitung Ihres Antrages durch die Behörde für Inneres und Sport verarbeiten. Näheres hierzu finden Sie auf der Internetseite der Polizei Hamburg unter www.polizei.hamburg.de/datenschutz. Mit freundlichen Grüßen