Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals

Die bislang unterschriebenen Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals.

Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sei geplant gewesen, die ersten Verträge am 14.04.2022 zu unterschreiben (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/lng-terminal-schwimmend-101.html).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die bislang unter…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals [#246374]
Datum
15. April 2022 11:09
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die bislang unterschriebenen Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals. Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios sei geplant gewesen, die ersten Verträge am 14.04.2022 zu unterschreiben (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/technologie/lng-terminal-schwimmend-101.html).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246374/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 15.04.2022 am 19.04.…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals [#246374]
Datum
25. Mai 2022 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 15.04.2022 am 19.04.2022 im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Für die Bearbeitung des Antrags ist das Referat IIB4 – Gas zuständig. In Ihrem Antrag begehren Sie den Zugang zu Charterverträgen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für schwimmende Flüssigerdgas-Terminals. Zu Ihrem Antrag weise ich auf Folgendes hin: • Die Bearbeitung Ihres Antrags ist mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand verbunden, weshalb voraussichtlich Gebühren anfallen werden. Die genaue Höhe der Gebühr richtet sich maßgeblich nach dem konkreten Verwaltungsaufwand, der zu diesem Zeitpunkt nicht abschließend mitgeteilt werden kann. Bitte teilen Sie mit, ob Sie auch bei Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten wollen. • Vorbehaltlich einer Prüfung der tatsächlich vorliegenden Unterlagen weise ich darauf hin, dass Ihrem Anspruch auf Informationszugang ganz oder teilweise öffentliche Belange nach §§ 3,4 IFG bzw. 8 UIG entgegenstehen könnten. • Vorbehaltlich einer Prüfung der tatsächlich vorliegenden Unterlagen weise ich weiterhin darauf hin, dass die angeforderten Informationen personenbezogene Daten bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nach §§ 5,6 IFG bzw. 9 UIG enthalten könnten, für die im IFG/UIG ein sog. Drittbeteiligungsverfahren mit den betroffenen Unternehmen und Personen vorgesehen ist. Mit Ihrer Einwilligung zur Schwärzung entsprechender Daten könnten Drittbeteiligungsverfahren ggf. entfallen.      • Aufgrund der aktuell besonders starken Arbeitsbelastung wegen der gegenwärtigen Gasmarktlage und der Vielzahl der Antragseingängen nach IFG/UIG ist bereits absehbar, dass wir Ihren Antrag nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Monatsfrist beantworten können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Die Bearbeitung des Antrags wird bis zum Eingang Ihrer Antwort auf die o.g. Fragen  ausgesetzt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Empfangsbestätigung vom 25. Mai 2022. Mit der Schwärzung per…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals [#246374]
Datum
25. Mai 2022 21:31
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Empfangsbestätigung vom 25. Mai 2022. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen bin ich einverstanden. Ich gehe davon aus, dass deshalb ein Drittbeteiligungsverfahren entfallen kann und entsprechend keine Gebühren anfallen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie um die vorhergehende Mitteilung einer Schätzung der voraussichtlichen Höhe der Gebühren. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 25.05.2022, in der Sie in die Schwärzung p…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
WG: WG: Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals [#246374]
Datum
8. Juni 2022 13:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Email vom 25.05.2022, in der Sie in die Schwärzung personenbezogener Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen einwilligen. Damit dürfte sich der Verwaltungsaufwand durch das entfallende Drittbeteiligungsverfahren reduzieren. Allerdings liegt der verbleibende Aufwand (Sichtung, Prüfung, Aufbereitung) weiterhin mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit über dem einer einfachen Anfrage. Das UIG/IFG sieht einen Gebührenrahmen von bis zu 500 EUR vor. Aufgrund des mit dem Antrag nach derzeitiger Einschätzung verbundenen Aufwands dürften sich die Gebühren im unteren bis mittleren Bereich dieses Rahmens bewegen. Eine betragsmäßige Schätzung der Höhe der Gebühren ist uns zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Bitte teilen Sie mit, ob Sie auch bei Gebührenpflicht an Ihrem Antrag festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juni. Ich möchte trotz der Gebühr weiterhin …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals [#246374]
Datum
13. Juni 2022 22:03
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juni. Ich möchte trotz der Gebühr weiterhin an meiner Anfrage festhalten. Ich bin derzeit Student, weshalb ich nur über eingeschränkte finanzielle Mittel verfüge. Daher bitte ich um eine Befreiung oder Ermäßigung der Gebühr nach § 2 IFGGebV. Weiterhin sehe ich ein öffentliches Interesse an den Verträgen. Den schwimmenden Terminals kommt eine wichtige Rolle zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit Deutschlands mit Erdgas im Falle eines Lieferstopps der Russischen Föderation zu. Zudem bestimmen sie maßgeblich den Handlungsspielraum der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Russisch-Ukrainischen Krieg. Die Bundesregierung hat zwar in den Bundestagsdrucksachen 20/1492 und 20/1679 sowie auf den Webauftritten über die Charter-Verträge informiert, das ersetzt allerdings nicht die Herausgabe der Originaldokumente. In der Kommunikation der Bundesregierung kommt immer auch ihre Meinung und Auffassung zur Geltung. Mit dem Zugang zu den Originaldokumenten kann die Bildung alternativer Auffassungen unterstützt werden, was der Meinungsvielfalt und -freiheit zugute kommt. Details in den Verträgen, die von der Bundesregierung als unwichtig erachtet und daher nicht kommuniziert wurden, können für Teile der Bevölkerung eine große Bedeutung haben. Nach § 2 IFGGebV kann auch im Fall eines öffentlichen Interesses die Gebühr ermäßigt oder erlassen werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246374 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246374/

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdga…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals [#246374]
Datum
11. Dezember 2022 21:01
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Charter-Verträge über schwimmende Flüssigerdgas-Terminals“ vom 15.04.2022 (#246374) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 205 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>