Checkliste zur Erkennung von unseriösen Geschäften

Ich bin auf der Suche nach der Checkliste für unseriöse Geschäfte (Dachdeckerarbeiten/Dachhaie) die zusammen mit einem Vertreter der DachdeckerInnung und dem LKA Bayern ausgearbeitet wurden.

Im November 2015 habe ich dies persönlich in München beim LKA versucht, konnte und wollte dann aber die derzeit überlasteten Beamten nicht weiter die Zeit stehlen.

Eine Zusammenfassung der "Dachhaiproblematik" soll in das "Handbuch Prävention" der Polizei Bayern eingeflossen sein, welches ich bisher auch nicht finden konnte.

Quelle:

Wir drehen den Spieß jetzt um" - DDH
http://www.ddh.de/wir-drehen-den-spiess-jetzt-um/150/20763/

"Checkliste für Streifenpolizisten

Erfreulich und erfolgreich zeigt sich auch die Zusammenarbeit mit der Polizei. In Zusammenarbeit mit dem LKA Bayern arbeitete Dach-Hai-Experte Friedrich eine Checkliste für Streifenpolizisten aus, anhand derer die zu Hilfe gerufene Streifenbesatzung sehr schnell überprüfen kann, ob der Verdacht eines unseriösen Geschäfts vorliegt. Zudem wurde eine Zusammenfassung zum Thema Dach-Haie erarbeitet, die inzwischen ein eigenes Kapitel im "Handbuch Prävention" der Polizei in Bayern einnimmt. Außerdem wurden alle bayerischen Polizeidienststellen über diesen Bereich der Wirtschaftskriminalität eingehend informiert."

Ich würde mich sehr über die Übersendung der gewünschten Informationen freuen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Februar 2016
  • Frist
    29. März 2016
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Jonas Kuckuk
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin auf der S…
An Bayerisches Landeskriminalamt Details
Von
Jonas Kuckuk
Betreff
Checkliste zur Erkennung von unseriösen Geschäften [#15860]
Datum
28. Februar 2016 16:34
An
Bayerisches Landeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin auf der Suche nach der Checkliste für unseriöse Geschäfte (Dachdeckerarbeiten/Dachhaie) die zusammen mit einem Vertreter der DachdeckerInnung und dem LKA Bayern ausgearbeitet wurden. Im November 2015 habe ich dies persönlich in München beim LKA versucht, konnte und wollte dann aber die derzeit überlasteten Beamten nicht weiter die Zeit stehlen. Eine Zusammenfassung der "Dachhaiproblematik" soll in das "Handbuch Prävention" der Polizei Bayern eingeflossen sein, welches ich bisher auch nicht finden konnte. Quelle: Wir drehen den Spieß jetzt um" - DDH http://www.ddh.de/wir-drehen-den-spiess-jetzt-um/150/20763/ "Checkliste für Streifenpolizisten Erfreulich und erfolgreich zeigt sich auch die Zusammenarbeit mit der Polizei. In Zusammenarbeit mit dem LKA Bayern arbeitete Dach-Hai-Experte Friedrich eine Checkliste für Streifenpolizisten aus, anhand derer die zu Hilfe gerufene Streifenbesatzung sehr schnell überprüfen kann, ob der Verdacht eines unseriösen Geschäfts vorliegt. Zudem wurde eine Zusammenfassung zum Thema Dach-Haie erarbeitet, die inzwischen ein eigenes Kapitel im "Handbuch Prävention" der Polizei in Bayern einnimmt. Außerdem wurden alle bayerischen Polizeidienststellen über diesen Bereich der Wirtschaftskriminalität eingehend informiert." Ich würde mich sehr über die Übersendung der gewünschten Informationen freuen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind sowie nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Jonas Kuckuk <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jonas Kuckuk << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bayerisches Landeskriminalamt
Anfrage/Mail vom 28.02.2016 Sehr geehrter Herr Kuckuk, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landeskrimi…
Von
Bayerisches Landeskriminalamt
Betreff
Anfrage/Mail vom 28.02.2016
Datum
1. März 2016 13:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kuckuk, vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bayerische Landeskriminalamt. Das angefragte Handbuch "Prävention auf einen Blick" wurde ausschließlich für Polizeibeamte entwickelt. Es enthielt neben polizeiinternen Informationen die wichtigsten Tipps zu den präventablen Bereichen der Kriminalität und wird aktuell nicht mehr aufgelegt. Damaliger Herausgeber war das ProPK: Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes; Zentrale Geschäftsstelle; Taubenheimstr. 85 70372 Stuttgart www.polizei-beratung.de<http://www.polizei-beratung.de> Mit freundlichen Grüßen