Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ahndung von Verstößen und Kontrolle der Waren und Internetangebote im Chemikalienrecht wird von den Bundesländern extrem unterschiedlich gehandhabt. Einige Kommunen gaben an, diese Aufgabe gar nicht wahrzunehmen. Andere melden Hierzu seit Jahren gar keine Daten.
Existiert ein Monitoring-Programm zur Überprüfung ob die jeweiligen Bundesländer Ihrerseits die Kommunen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe anhalten? Teilen Sie mir bitte mit, welche Personalausstattung ( in Vollzeitäquivalente) Ihnen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe je 100k Einwohner o.ä. Mitgeteilt wurde bzw. Wie die Kommunen die jeweiligen Stellen bewerten (z.B. gehobener Dienst) Teilen Sie bitte ebenfalls mit, ob bekannt ist, wie viele Ausseneinsätze (Vor Ort Kontrollen) es zur Wahrnehmung der og Aufgabe pro Kommune und Jahr gab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Bauer
Anfragenr: 249930
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Christian Bauer
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