China Center Asterlagen

Unter welchen Bedingungen wurde das Gelände im Asterlager Businesspark an den chinesischen Investor verkauft?

(Die finanziellen Beträge spielen keine Rolle)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
China Center Asterlagen [#29670]
Datum
11. Mai 2018 07:59
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchen Bedingungen wurde das Gelände im Asterlager Businesspark an den chinesischen Investor verkauft? (Die finanziellen Beträge spielen keine Rolle)
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das Stadtentwicklungsdezernat weitergeleitet …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: China Center Asterlagen [#29670]
Datum
14. Mai 2018 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das Stadtentwicklungsdezernat weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Scharfenort
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „China Center Asterlagen“ vom 11.05.2018 (#2967…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
AW: Antwort: China Center Asterlagen [#29670]
Datum
12. Juni 2018 12:01
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „China Center Asterlagen“ vom 11.05.2018 (#29670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 29670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das Stadtentwicklungsdezernat weitergeleitet …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: AW: Antwort: China Center Asterlagen [#29670]
Datum
12. Juni 2018 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das Stadtentwicklungsdezernat weitergeleitet wurde. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Ihr Antrag vom Antrag vom 11.05.2018 zum Verkauf China Trade Center Asterlagen nach dem Informationsfreiheitsgeset…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Ihr Antrag vom Antrag vom 11.05.2018 zum Verkauf China Trade Center Asterlagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
12. Juni 2018 16:35
Status
Sehr geehrter Herr Scharfenport, Sie hatten mit o.g. Antrag um Auskunft gebeten bezüglich eines Verkaufs im Asterlager Business Park. Wir können Ihnen mitteilen, dass kein Grundstücksverkauf stattgefunden hat. Daher können wir Ihre weiterführenden Fragen auch nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen