China-finanzierter Studiengang an der Freien Universität Berlin

Sämtliche Unterlagen in Bezug auf den von China finanzierten Studiengang für Chinesische Sprache an der Freien Universität Berlin (insbesondere interne Kommunikation sowie Vermerke, die Aufschluss darüber geben, wie die Vertragsbeziehung zwischen Hanban und FU zustande gekommen ist, Kommunikation zwischen BMBF, der Berliner Senatskanzlei und der Freien Universität zu dem Fall, Anlagen zum Vertrag zwischen Hanban und der FU, relevante Protokolle des Akademischen Senats sowie die Studienordnung für den Studiengang).

Ergebnis der Anfrage

Diese Anfrage wurde mit einer weiteren Anfrage an die Freie Universität Berlin kombiniert:
https://fragdenstaat.de/anfrage/zuwendu…

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
David Missal
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Freie Universität Berlin Details
Von
David Missal
Betreff
China-finanzierter Studiengang an der Freien Universität Berlin [#179042]
Datum
3. Februar 2020 08:33
An
Freie Universität Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Unterlagen in Bezug auf den von China finanzierten Studiengang für Chinesische Sprache an der Freien Universität Berlin (insbesondere interne Kommunikation sowie Vermerke, die Aufschluss darüber geben, wie die Vertragsbeziehung zwischen Hanban und FU zustande gekommen ist, Kommunikation zwischen BMBF, der Berliner Senatskanzlei und der Freien Universität zu dem Fall, Anlagen zum Vertrag zwischen Hanban und der FU, relevante Protokolle des Akademischen Senats sowie die Studienordnung für den Studiengang).
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen David Missal Anfragenr: 179042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179042 Postanschrift David Missal << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen David Missal

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Freie Universität Berlin
Sehr geehrter Herr Missal, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages nach § 3 Abs. 1 Berliner Informat…
Von
Freie Universität Berlin
Betreff
China-finanzierter Studiengang an der Freien Universität Berlin [#179042]
Datum
7. Februar 2020 15:36
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Missal, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG BE) vom 3. Februar 2020 und werden uns um eine zeitnahe Bearbeitung bemühen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages gemäß § 16 IFG BE eine Gebühr erhoben wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) in der Fassung vom 24. November 2009 sowie dem dazugehörigen Gebührenverzeichnis. Vorliegend gehen wir aufgrund des Prüfungs- und Rechercheaufwandes davon aus, dass nach Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses, je nach dem entstehenden Verwaltungsaufwand, Verwaltungsgebühren in Höhe von 5,00 bis 500,00 EUR zu erheben wären. Diese Kosten würden Ihnen in Folge einer Gebührenfestsetzung in Rechnung gestellt werden. Aufgrund Ihrer Bitte um Information zu den voraussichtlichen Kosten bitten wir Sie vor Übermittlung der Dokumente um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag trotz der Verwaltungsgebühr aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen