China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel vom 28.-30.10.2015 - Teilnehmer der Wirtschaftsdelegation und Bergedorfer Gesprächskreis

Anfrage an: Auswärtiges Amt

die Teilnehmerliste der Wirtschaftsdelegation und die des Bergedorfer Gesprächskreis bei der China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel vom 28.-30.10.2015.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Teilnehmerli…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel vom 28.-30.10.2015 - Teilnehmer der Wirtschaftsdelegation und Bergedorfer Gesprächskreis [#11953]
Datum
15. November 2015 15:39
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Teilnehmerliste der Wirtschaftsdelegation und die des Bergedorfer Gesprächskreis bei der China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel vom 28.-30.10.2015.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel vo…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
AW: China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel vom 28.-30.10.2015 - Teilnehmer der Wirtschaftsdelegation und Bergedorfer Gesprächskreis [#11953]
Datum
18. Dezember 2015 23:59
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel vom 28.-30.10.2015 - Teilnehmer der Wirtschaftsdelegation und Bergedorfer Gesprächskreis" vom 15.11.2015 (#11953) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11953 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz; hier: China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend ü…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; hier: China-Reise von Bundeskanzlerin Merkel
Datum
8. Januar 2016 12:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen