Chinesischen Medien in Deutschland

- Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung oder Anzeige von den Medien: China Radio International, China Matters, Xinhua, China Daily oder GBTimes, Peoples Daily, CGTN in Deutschland oder einem anderen EU-Land

- Dokumente zum Umgang mit (staatlich-finanzierter) Propaganda und Falschmeldungen in Medien in Deutschland

- Dokumente zum Umgang mit (in Deutschland hochgeladenen) Inhalten auf der Plattform WeChat

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente im Z…
An Kommission für Zulassung und Aufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Chinesischen Medien in Deutschland [#27052]
Datum
14. März 2018 15:36
An
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente im Zusammenhang mit der Registrierung oder Anzeige von den Medien: China Radio International, China Matters, Xinhua, China Daily oder GBTimes, Peoples Daily, CGTN in Deutschland oder einem anderen EU-Land - Dokumente zum Umgang mit (staatlich-finanzierter) Propaganda und Falschmeldungen in Medien in Deutschland - Dokumente zum Umgang mit (in Deutschland hochgeladenen) Inhalten auf der Plattform WeChat
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), de…
Von
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Betreff
Chinesischen Medien in Deutschland [#27052]
Datum
22. März 2018 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,9 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Ihrem Wunsch nach - Dokumenten im Zusammenhang mit der Registrierung oder Anzeige von den Medien: China Radio International, China Matters, Xinhua, China Daily oder GBTimes, Peoples Daily, CGTN in Deutschland oder einem anderen EU-Land - Dokumenten zum Umgang mit (staatlich-finanzierter) Propaganda und Falschmeldungen in Medien in Deutschland - Dokumenten zum Umgang mit (in Deutschland hochgeladenen) Inhalten auf der Plattform WeChat können wir nicht entsprechen. Nach § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 des Staatsvertrages für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag - RStV) dient die ZAK der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt lediglich als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Als Organ verfügt die ZAK über die o.g. Dokumente nicht. Die Verfahrens- und Aktenführung liegt ausschließlich bei den Landesmedienanstalten. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnelle Antwort und Auskunft. Mit freundlichen Grüßen An…
An Kommission für Zulassung und Aufsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Chinesischen Medien in Deutschland [#27052]
Datum
22. März 2018 16:29
An
Kommission für Zulassung und Aufsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die schnelle Antwort und Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in