Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch

- sämtliche Unterlagen zur geplanten Studie von Christian Pfeiffer zu den Missbrauchsfällen in der Bundeswehr (vgl. https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Kriminologe-Pfeiffer-kuendigt-groesste-Dunkelfeld-Studie-in-der-Bundeswehr-an,pressemeldungndr18346.html)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Dezember 2019
  • Frist
    7. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch [#171508]
Datum
4. Dezember 2019 18:07
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen zur geplanten Studie von Christian Pfeiffer zu den Missbrauchsfällen in der Bundeswehr (vgl. https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Kriminologe-Pfeiffer-kuendigt-groesste-Dunkelfeld-Studie-in-der-Bundeswehr-an,pressemeldungndr18346.html)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171508 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.12.2…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch [#171508]
Datum
16. Dezember 2019 08:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 04.12.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Filter, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 4. Dezember 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1203 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch [#171508]
Datum
3. Januar 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.12.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1203 vom 16.12.2019 Sehr geehrter Herr Filter, zu Ihrem auf das IFG gestützten Antrag vom 4. Dezember 2019 (Bezug 1.) muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Bearbeitung nicht innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zum Abschluss gebracht werden kann. Dies ist hauptsächlich in Abwesenheitszeiten - nicht zuletzt im Zusammenhang mit den zurückliegenden Feiertagen - von in den Bearbeitungsprozess einzubindenden Personen begründet. Selbstverständlich bin ich weiterhin um eine zeitnahe Erledigung Ihres Anliegens bemüht. Bis dahin bitte ich Sie freundlich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch [#171508]
Datum
27. Januar 2020 10:49
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.12.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1203 vom 16.12.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1203 vom 03.01.2020 Sehr geehrter Herr Filter, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 4. Dezember 2019 (Bezug 1.), mit welchem Sie unter ergänzendem Hinweis auf die Internetseite https://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Kriminologe-Pfeiffer-kuendigt-groesste-Dunkelfeld-Studie-in-der-Bundeswehr-an,pressemeldungndr18346.html darum gebeten haben, Ihnen "sämtliche Unterlagen zur geplanten Studie von Christian Pfeiffer zu den Missbrauchsfällen in der Bundeswehr" zu übersenden. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass im Ergebnis der Recherche nach antragsgegenständlichen amtlichen Informationen die folgenden Dokumente identifiziert worden sind: 1. Schreiben des Generalinspekteurs der Bundeswehr an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 27. März 2017 2. Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs Markus Grübel an den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestages vom 24. April 2019 Die vorstehend genannten Dokumente finden Sie in den folgenden Dateianhängen: Darüber hinaus liegen weitere Unterlagen vor, deren Inhalte jedoch Belange Dritter berühren. Gemäß 8 Abs. 1 IFG gibt die Behörde einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann (sog. "Drittbeteiligungsverfahren"). Dies ist vorliegend der Fall. Die Einleitung des Drittbeteiligungsverfahrens ist allerdings aktuell nicht möglich, da Sie innerhalb Ihres Antrags der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben. Für den Fall, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahrens doch zuzustimmen möchten, bitte ich, dies eindeutig zu erklären und zu berücksichtigen, dass Ihr Antrag um eine Begründung erweitert werden muss (vgl. § 7 Abs. 1 S. 3 IFG). Zudem weise ich darauf hin, dass ein etwaiger Informationszugang vorliegend auf Grund des - nicht zuletzt wegen der Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens - erhöhten Verwaltungsaufwands voraussichtlich nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen kann. Es ist daher zu erwarten, dass Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs. 1 IFG). Die genaue Gebührenhöhe wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. Um Ihnen zumindest einen groben Anhalt zu vermitteln, weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 2.2 Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1(Gebühren- und Auslagenverzeichnis) der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV) zur Anwendung kommen wird. Diese sieht eine Gebühr von 30 bis 500 Euro vor. Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen darf ich Sie nunmehr freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten möchten und zu Übernahme der ggf. anfallenden Gebühren bereit sind. Sollte dies der Fall sein, rege ich an, etwaige Gründe, die aus Ihrer Sicht zu einer Ermäßigung der Gebühr bzw. zu einer Befreiung von der Gebühr (§ 2 IFGGebV) führen könnten, ebenfalls anzugeben. Abschließend weise ich darauf hin, dass das von Herrn Prof. Dr. Pfeiffer beabsichtigte ursprüngliche Studienvorhaben nicht weiter verfolgt wurde. Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest und werde et…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Antwort: Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch [#171508]
Datum
27. Januar 2020 12:10
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte an meinem Antrag fest und werde etwaige Gebühren übernehmen. Falls es möglich ist, teile der Unterlagen zu schwärzen, sodass kein sog. Drittbeteiligungsverfahren notwendig ist, dann würde ich dies bevorzugen. Falls dies nicht möglich ist, können meine Daten weitergegeben werden. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171508
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.1…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Re: Antwort: Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch [#171508]
Datum
28. Januar 2020 15:04
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1203 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 04.12.2019 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1203 vom 16.12.2019 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1203 vom 03.01.2020 4. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1203 vom 27.01.2020 5. Ihre E-Mail vom 27.01.2020 Sehr geehrter Herr Filter, ich bestätige dankend den Eingang Ihrer Nachricht vom 27. Januar 2020 (Bezug 5.). Da diese jedoch keine Antragsbegründung enthält, erlaube ich mir, nochmals freundlich auf die Begründungspflicht nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG hinzuweisen (vgl. Bezug 4.). Mit freundlichen Grüßen
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie die fehlende Begründung. Die Studie von Herrn Pfeiffer wu…
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Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Re: Antwort: Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch [#171508]
Datum
31. Januar 2020 17:56
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> entschuldigen Sie die fehlende Begründung. Die Studie von Herrn Pfeiffer wurde in der Öffentlichkeit diskutiert. Dass sie nicht durchgeführt wurde, möchte ich in Erfahrung bringen, warum die Zusammenarbeit eingestellt wurde. Die Ergebnisse der Recherche werden ggf. journalistische verwertet. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 171508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171508 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium der Verteidigung
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Bundesministerium der Verteidigung
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Datum
3. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
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