Anlage1_SchreibenGenInspBwvom27.Mrz2017.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Christian Pfeiffer Dunkelfeld-Studie Missbrauch“
R Bundesministerium der Verteidigung -1880003-V98- Bundesministenum der Verteidigung, 11055 Berlin Volker Wieker General Vorsitzenden Generalinspekteur der Bundeswehr des Verteidigungsausschusses HAUSANSCHRIFT Stauffenbergstraße 18, 10785 Berlin des Deutschen Bundestages POSTANSCHRIFT 11055 Berlin Herrn Wolfgang Hellmich, MdB Tel +49 (0)30 2004-22700 Platz der Republik 1 rax +49 (0)30 2004-22719 11011 Berlin E-MAIL BMVgGeninspundGenInspStvBuero@BMVg.BUND.DE nachrichtlich: Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages Herrn Dr. Hans-Peter Bartels Platz der Republik 1 11011 Berlin Berlin, 2 ?. März 2017 GA ar der Un Gamer, hiermit übersende ich Ihnen, wie am 22. März 2017 im Verteidigungsausschuss angekündigt, den Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zur Analyse der Inneren Lage der Bundeswehr. Dieser schließt die Erkenntnisse aus den Verstößen gegen die Innere Führung am Ausbildungszentrum Spezielle Operationen (AusbZSpezlOp) in Pfullendorf ein. Der Bericht ist in drei Teile gegliedert: 1. Darstellung der am Standort Pfullendorf getroffenen Maßnahmen, 2. Analyse der Inneren Lage der Bundeswehr (Aktueller Sachstand), 3. Erste Maßnahmen und strukturelle Veränderungen.
1. Darstellung der am Standort Pfullendorf getroffenen Maßnahmen Die Ermittlungen am Standort Pfullendorf sind noch nicht für jeden Einzelfall abgeschlossen. Die bereits vorliegenden Erkenntnisse reichen jedoch — unabhängig von der endgültigen straf- und disziplinarrechtliichen Bewertung - aus, um eine grundsätzliche ministerielle Bewertung zu den erkannten Fehlverhalten gegen die Grundsätze im Bereich der Inneren Führung vorzunehmen. e Über die straf- und disziplinarrechtliche Dimension hinaus ist festzustellen, dass es zu gravierenden Verstößen gegen die Grundsätze der Inneren Führung kam. Der truppendienstlich zuständige Inspekteur des Heeres stellt fest, dass der Dienstaufsicht, der militärischen Ordnung und Sensibilität im Meldewesen zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Sachorientierte Führung, klare Kommunikationsstrukturen und ein kameradschaftlicher Umgang wurden in Teilen durch informelle Strukturen und übersteigerten Korpsgeist untergraben. Den Vorgesetzten vor Ort ist es nicht hinreichend gelungen, dieses rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren. e Die Vorwürfe des Mobbing und einer herabwürdigenden Sanitätsausbildung haben sich bestätigt. Nach Aussage des zuständigen Kommandoarztes des Ausbildungskommandos des Heeres handelt es sich bei den beanstandeten Ausbildungsmethoden um fragwürdige Untersuchungsmethoden. Mittels praktischer Handlungsanweisung vom 26. August 2016 wurden diese verändert und einheitliche Untersuchungsmethoden sichergestellt. Die rektale Temperaturmessung, die teilweise Entkleidung von Lehrgangsteilnehmerinnen und Lehrgangsteilnehmern während der praktischen Sanitätsausbildung und die Verwendung entwürdigender bzw. geschmackloser Unterrichtspräsentationen wurden untersagt. e Die Vorwürfe zu Misshandlungen innerhalb von Mannschaftsdienstgraden während eines Aufnahmerituales im Unterstützungsbereich des AusbZSpezIOp wurden im Wesentlichen bestätigt. Fünf der sieben beschuldigten Soldaten wurden fristlos aus der Bundeswehr entlassen. Bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hechingen ist in der Sache ein Ermittlungsverfahren anhängig. Die dafür eingesetzte Ermittlungsgruppe der Kriminalpolizei Friedrichshafen hat am 14. März 2017 ihre Arbeiten beendet und erstellt gegenwärtig einen Abschlussbericht. Eine abschließende Bewertung der Staatsanwaltschaft steht noch aus.
Um dem Standort Pfullendorf einen Neuanfang zu ermöglichen, wurden umfangreiche personelle und organisatorische Maßnahmen ergriffen. e Der Kommandeur AusbZSpezIOp, der Inspektionschef und der Inspektionsfeldwebel sowie ein Sanitätsausbildungsoffizier und Truppenfachlehrer der Il. Inspektion wurden von ihrer Ausbildungsverantwortung entbunden und in unterstützende Funktionen versetzt. Frau Leutnant E. verbleibt auf eigenen Wunsch als Hörsaalleiterin in der Il. Inspektion. Um die angespannte Situation in der Einheit zu entschärfen, wurde ein weiterer Ausbildungsfeldwebel aus seiner Funktion herausgelöst und im Bereich des Zentralen Unterkunftsmanagements am Standort Pfullendorf eingesetzt. Ihm wurde das Betreten der Unterkunfts- und Funktionsbereiche der Il. Inspektion schriftlich untersagt. e Um die zu große Führungsspanne in der Il. Inspektion aufzulösen und eine straffere Führung zu gewährleisten, wurde die Il. Inspektion in zwei Fachbereiche geteilt (Medizin und Überlebensausbildung). Die Disziplinarvorgesetzten erhalten zur selbständigen Führung die Disziplinarstuffe 1 und werden durch den Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung sowie das Zentrum Innere Führung bei der Festigung des Inneren Gefüges begleitet und unterstützt. e Der Inspekteur des Heeres hat eine umfassende Überprüfung aller Ausbildungsabschnitte am AusbZSpezlOp angewiesen. Ausbildungsinhalte/-methoden/-mittel der Sanitätsausbildung werden gemeinsam durch das Heer und den Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr analysiert und — wo erforderlich — angepasst. Es wird hierbei auch geprüft, inwieweit durch die Beschaffung geeigneter „Patientensimulatoren Notfallmedizin“ der künftige Rückgriff auf menschliche Übungsverwundete in erheblichem Umfang reduziert werden kann.
2. Analyse zur Inneren Lage der Bundeswehr (Aktueller Sachstand) 2.1 Ausgangslage Das BMVg hat in einem ersten Schritt — wie auch durch den Verteidigungsausschuss erbeten — analysiert, ob möglicherweise Hinweise für weitere mit den Ereignissen am Standort Pfullendorf vergleichbare Verstöße gegen die Grundsätze der Innere Führung in der Bundeswehr vorliegen. Dem BMVg stehen hierzu nachfolgende Quellen zur Verfügung: „Meldepflichtige Ereignisse* zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr (ISoLaBw)", - Eingaben an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, - Beschwerden, Briefe und anonyme Schreiben an das BMVg oder an Vorgesetzte, - Beauftragter des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung, - Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“, - Ministerielle „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ - Gleichstellungsbeauftragte des BMVg. Diese Quellen galt es zu nutzen und die Erkenntnisse systematisch zu analysieren. 2.2 Systematik Dazu wurden alle dem BMVg bereits bekannte Verdachtsfälle zu möglichen Verstößen gegen die Innere Führung im Zeitraum 2015 bis 2017 durch Meldungen aus dem nachgeordneten Bereich vervollständigt und anschließend den nachfolgenden Kategorien zugeordnet: - herabwürdigende Praktiken in der Ausbildung, - _ entwürdigende Aufnahmerituale, - Diskriminierung, - systematisches Mobbing und - sexuelle Übergriffe. ! Das Meldewesen ISoLaBw umfasst ein breites Spektrum und ermöglicht bei (positiven und negativen) „Meldepflichtigen Ereignissen“, welche Angehörige der Bundeswehr betreffen, die Generierung der Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr als „Frühwarnsystem“. „Meldepflichtige Ereignisse“ sind lobenswerte Taten von Angehörigen der Bundeswehr oder der Verdacht auf Straftaten nach dem (Wehr-)strafgesetz oder dem Völkerstrafgesetzbuch sowie auf Sexualstraftaten und sexuelle Belästigung von oder an Bundeswehrangehörigen, personelle Verluste, Personenschäden, Unfälle oder Kampfhandlungen mit Personenschäden, Verschollenheit, Gefangennahme, Spionage, Extremismus oder Verstoß gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung, ausgeführt von oder an Bundeswehrangehörigen sowie sonstige Verstöße und Vorfälle unter Beteiligung von Bundeswehrangehörigen.
Im Rahmen der Auswertung sollten u.a. inhaltliche Schwerpunkte sowie die regionale Zuordnung über Standorte, Zugehörigkeiten zu Organisationsbereichen und Truppengattungen betrachtet werden, um daraus systemische Erkenntnisse (Muster) abzuleiten. Jede dieser Meldungen stellt zunächst einen Verdachtsfall dar, welcher anschließend sehr sorgfältig — einzelfallbezogen — auf Plausibilität, Wahrheitsgehalt, Substanz und Relevanz überprüft wurde. Da disziplinare oder gerichtliche Ermittlungen zum Teil einen sehr erheblichen Zeitraum in Anspruch nehmen, sind aus dem o. a. Zeitraum einige Fälle noch nicht abgeschlossen. Das heißt, die Verfahren laufen noch über eine geraume Zeit, Verdächtigungen können ausgeräumt werden oder sich bestätigen. Eine Veröffentlichung oder Weitergabe von Einzelheiten und personenbezogenen Daten kann aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes grundsätzlich nicht erfolgen. Hier hat die Bundeswehr als Dienstherr gegenüber ihren Angehörigen eine besondere Fürsorgepflicht, unabhängig von deren potentieller Opfer- oder Täterschaft. In einem zweiten Schritt wurde diese Analyse über mögliche Verstöße gegen die Grundsätze der Inneren Führung zur systemischen Analyse „Innere Lage Bundeswehr“ erweitert. Ziel dieser Gesamtanalyse ist es, Defizite in der Bundeswehr (z.B. in Bezug auf Meldewesen, Organisation, Führungsverhalten, Umgang miteinander sowie Konfliktfähigkeit von Soldatinnen und Soldaten sowie zivilen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen) abstellen zu können und Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen gegen die Grundsätze der Inneren Führung zu empfehlen. Im Einzelnen wurde analysiert: - das System des Meldewesens der Bundeswehr zur Inneren und Sozialen Lage, - die Meldekultur in der Bundeswehr, - die Informations- und Kommunikationsbeziehungen innerhalb des BMVg, - die Aus- und Weiterbildung von Disziplinarvorgesetzten und Rechtsberatern, - die vorrangig auf die „Eigenperspektive Bundeswehr“ begrenzte Wahrnehmung.
2.3 Wesentliche Erkenntnisse Im Zuge erster Erkenntnisse zeichnet sich ab: e Die untersuchten Verdachtsfälle von Verstößen gegen die Innere Führung sind im Schwerpunkt Standorten der Truppe mit infanteristisch geprägten Verbänden und in Teilen Ausbildungseinrichtungen zuzuordnen. e Im Fokus stehen überwiegend Mannschaftssoldaten und Unteroffiziere, vorrangig im Altersband zwischen 20 bis 30 Jahren. Dieses lässt ein besonderes Erfordernis an stringenter Führung, Ausbildung und Erziehung für diesen Personenkreis erkennen. e Das bisherige Meldesystem mit parallelen Informationssträngen weist in der Praxis Defizite auf. Es ist zersplittert, nicht kohärent und wird uneinheitlich gehandhabt. Ebenso erfolgen Meldungen nicht immer zeitgerecht, auch weil offenkundig die Handiungssicherheit — insbesondere bei unerfahrenen Vorgesetzten — über Meldeanlässe und Meldewege verbesserungsbedürftig ist. «e In der Zukunft gilt es, alle relevanten Erkenntnisse aus unterschiedlichen Informationsquellen effektiver zusammenzuführen und auszuwerten. Zu diesen Quellen gehören neben den o.a. Meldungen alle Eingaben an den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Disziplinarverfahren, Meldepflichtige Ereignisse, Studien, Briefe sowie anonyme Hinweise an das BM\g. Es fehlt eine gemeinsame Datenbasis. e Die vorliegenden Meldungen wurden zudem mit den zusätzlichen Erkenntnissen abgeglichen, die beim Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung sowie beim Stabselement „Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion“ und bei der neu eingerichteten ministeriellen „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ und den Gleichstellungsbeauftragten des BMVg vorliegen. 2 Mit Wirkung vom 3. Februar 2017 wurde beim Stabselement Chancengerechtigkeit, Vielfalt und Inklusion die „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ eingerichtet. Sie richtet sich an alle aktiven und ehemaligen Bundeswehrangehörigen, die Mobbing, Diskriminierung, körperliche oder seelische Gewalt innerhalb der Bundeswehr erfahren oder erfahren haben. Die Ansprechstelle nimmt entsprechende Hinweise entgegen und koordiniert beziehungsweise steuert die Einzelfallprüfung, damit erforderliche Aufklärungs-, Verfolgungs-, Schutz- oder Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Dabei hält sie durchgängig Verbindung zu den Petenten.
e Bei den rund 40 Hinweisen, die bei der „Ansprechstelle Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ bisher eingegangen sind, werden von zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorrangig „Mobbing“-Vorwürfe vorgebracht, bei Soldatinnen und Soldaten liegt ein Schwerpunkt im Bereich „sexueller Übergriffe“. e Bei der Betrachtung unserer internen Abläufe und Verfahren zeichnet die alleinige Nutzung von bundeswehrinterner Kompetenz nur ein unvollständiges Bild. Der unvoreingenommene und kritische „Blick von außen“ kann uns bei der Überprüfung und Optimierung unseres Handelns helfen. Hierdurch können wichtige Handlungsfelder für eine tiefergehende Analyse identifiziert werden. e Im Kern kommt es im Weiteren darauf an, das Bewusstsein für den Wertekanon der Inneren Führung auf allen Ebenen zu schärfen und selbstkritisch offenzulegen, an welchen Stellen in der Bundeswehr korrigierend eingegriffen werden muss. 3. Erste Maßnahmen und strukturelle Veränderungen Im Ergebnis der Analyse „Innere Lage Bundeswehr“ werden die nachfolgenden Maßnahmen veranlasst: e Das bisherige Meldewesen zur Inneren und Sozialen Lage der Bundeswehr (ISoLa) wird überprüft. Hierbei sind neben einer Straffung der Meldeverfahren auch die Voraussetzungen für eine neue „Meldekultur“ zu schaffen. e Eine neue rechnergestützte Datenbank zur „Inneren Lage Bundeswehr“ wird aufgebaut. Sie soll helfen, rascher und leichter als bisher Trends und Fehlentwicklungen zu identifizieren bzw. Querverbindungen zwischen einzelnen Meldungen zu erkennen. e In einem neuen Referat in der Abteilung Führung Streitkräfte im BMVg werden alle truppendienstlichen Angelegenheiten der Inneren Lage und Menschenführung gebündelt. Dieses Referat berücksichtigt die Interessen aller Angehörigen der Bundeswehr und wird sehr eng mit dem Beauftragten des Generalinspekteurs für Erziehung und Ausbildung, der Ansprechstelle „Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ und dem nachgeordneten Bereich zusammenarbeiten. e Das Personal des neuen Referates und der Ansprechstelle „Diskriminierung und Gewalt in der Bundeswehr“ wird fachlich geschult und kontinuierlich weitergebildet.
Um einen gleichermaßen professionellen wie methodisch erfahrenen Außenblick auf die Innere Lage der Bundeswehr zu gewährleisten, soll zur weitergehenden Analyse der vorhandenen Daten externer wissenschaftlicher Sachverstand hinzugezogen werden. Prof. Dr. Pfeiffer, ehem. Leiter Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, wird im Rahmen einer systematischen und vertiefenden Analyse die identifizierten Handlungsfelder in den Blick nehmen, mögliche Schwachstellen identifizieren sowie Vorschläge zur Schulung und Weiterbildung von Fachpersonal, aber auch zur Verbesserung unserer Methodik entwickeln helfen. Die Aus- und Weiterbildung von Disziplinarvorgesetzten und Rechtsberatern wird überprüft und — wo erforderlich — verbessert. In diesem Zusammenhang ist, auch um die Handlungssicherheit zu festigen, die Erläuterung und Veranschaulichung von Rechtsbegriffen/-kategorien und Maßstäben sinnvoll. Die Verbesserung der Dienstaufsicht (in und außer Dienst) durch Vorgesetzte, insb. auf Einheitsebene ist erforderlich. In diesem Verständnis sind auch _ infrastrukturelle Rahmenbedingungen (z.B. räumlicher Zusammenhang von Unterkunfts- und Funktionsgebäuden) relevant. Die vom Inspekteur des Heeres am 1. März 2017 gestartete Initiative „Gutes Führen“ für das gesamte Heer, mit der alle Angehörige des Heeres über alle Führungsebenen hinweg für einen respekt- und würdevollen Umgang stärker miteinander sensibilisiert werden sollen, bietet einen guten Ansatz für vergleichbare Anstrengungen in allen Bereichen der Bundeswehr. Die Inspekteure und Leiter der militärischen und zivilen Organisationsbereiche sind angewiesen, sinngemäße Initiativen zu ergreifen. Entsprechendes gilt auch für die Führungsspitzen von BAIUDBw, BAAINBw und BAPersBw. Dies schließt u.a. gezielte Dienstaufsichtsbesuche durch das jeweilige Spitzenpersonal in den Standorten des jeweiligen Verantwortungsbereiches ein. Die laufende Analyse und die Umsetzung deren Ergebnisse werden umfassend durch interne Kommunikation auf allen Führungsebenen begleitet. Ziel ist es, möglichst zügig alle Angehörigen der Bundeswehr für einen fairen, wertschätzenden und respektvollen Umgang miteinander zu sensibilisieren.
e Darüber hinaus wird zusammen mit Frau Bundesministerin dieser Thematik ein Workshop zur Inneren Lage der Bundeswehr mit Spitzenkräften auf Abteilungsleiter-, Inspekteurs- und Präsidentenebene gewidmet. Dieser wird um weitere Workshops und Seminare u.a. der militärischen Gleichstellungsbeauftragten der Bundeswehr und "Spießtagung" der Bundeswehr ergänzt. «e Alle truppendienstlichen Vorgesetzten in der Bundeswehr sind aufgerufen und ermutigt, vergleichbare Foren in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen ebenfalls in diesem Sinne zu nutzen. Abschließend liegt es mir in besonderem Maße am Herzen, sehr klar hervorzuheben, dass wir Verstöße gegen die Innere Führung in der Bundeswehr nicht dulden. Unsere erklärte Anstrengung gilt der zukünftigen Vermeidung solcher Vorfälle. Der besondere Auftrag unserer Bundeswehr und die hohen Anforderungen, die wir an unsere Soldaten und Soldatinnen sowie zivilen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stellen, erfordern ein tiefes Vertrauen in eine zeitgemäße und wertegebundene Menschenführung. Sollten Verstöße gegen die Innere Führung stattfinden, werden wir diesen auch weiterhin mit aller Konsequenz, Umsicht und Nachhaltigkeit begegnen. Daher werden wir auch die nun angestoßenen Initiativen und Maßnahmen vorantreiben und die derzeit noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen weiterhin im Blick behalten sowie in die fortlaufende Analyse integrieren. Dabei ist es wichtig, im Sinne eines „Monitoring“ die weitere Entwicklung von Schwerpunkten und Trends aufzuzeigen und hieraus unsere Schlüsse für die Bundeswehr zu ziehen. Ph Gl