citkoWaffe Löschfristen

DirZA/ZA12 – Waffenrecht

Im Waffenverwaltungssystem "citkoWaffe" gibt es eine Ansicht über Registerabfragen, in der nach Datum sämtliche Anfragen der Waffenbehörden aufgelistet sind an BZR, ZStV, OSiP u.a. Bitte teilen Sie mit, für welchen Zeitraum diese Register-Auskünfte für die Waffenbehörden abrufbar sind. Erfolgt eine automatisierte Löschung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Löschfristen (z.B. § 51 BZRG)?

Es wird darauf hingewiesen, dass ein pauschaler Verweis auf Aufbewahrungsfristen nach WaffG nicht ausreichend ist, da vorliegend fraglich ist, ob diese Löschfristen auch in o.g. Software umgesetzt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
citkoWaffe Löschfristen [#250908]
Datum
9. Juni 2022 10:18
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
DirZA/ZA12 – Waffenrecht Im Waffenverwaltungssystem "citkoWaffe" gibt es eine Ansicht über Registerabfragen, in der nach Datum sämtliche Anfragen der Waffenbehörden aufgelistet sind an BZR, ZStV, OSiP u.a. Bitte teilen Sie mit, für welchen Zeitraum diese Register-Auskünfte für die Waffenbehörden abrufbar sind. Erfolgt eine automatisierte Löschung zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Löschfristen (z.B. § 51 BZRG)? Es wird darauf hingewiesen, dass ein pauschaler Verweis auf Aufbewahrungsfristen nach WaffG nicht ausreichend ist, da vorliegend fraglich ist, ob diese Löschfristen auch in o.g. Software umgesetzt wurden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250908/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mitteilung ist bei uns ein…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
9. Juni 2022 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mitteilung ist bei uns eingegangen und wurde an die sachbearbeitende Dienststelle - Direktion Zentrale Aufgaben - ZA 24 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229 - 0 an die sachbearbeitende Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Auskunftsersuchen IFG - NRW Polizeipräsidium Köln Köln, 14.06.20…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Auskunftsersuchen IFG - NRW
Datum
14. Juni 2022 12:35
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 14.06.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 37/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „citkoWaffe Löschfristen“ [#250908]
Datum
2. August 2022 09:42
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/250908/ Die Monatsfrist nach IFG ist abgelaufen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 250908.pdf - 2022-06-14_1-informationsblatteingabenbeschwerdenlob.pdf Anfragenr: 250908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250908/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „citkoWaffe Löschfristen“ [#250908]
Datum
2. August 2022 09:53
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 02.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird um Prüfung gebeten, ob hiesige Anfrage an Referat 2 weitergeleitet wurde. …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „citkoWaffe Löschfristen“ [#250908]
Datum
11. August 2022 16:00
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird um Prüfung gebeten, ob hiesige Anfrage an Referat 2 weitergeleitet wurde. Am 02.08.2022 ist hier lediglich eine Eingangsbestätigung eingegangen. Weitere zum gleichen Zeitpunkt gestellte Anfragen mit gleicher Zuständigkeit wurden mit Übermittlung des Aktenzeichens bereits bearbeitet am 08.08.2022. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: 250908
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufg…

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.08.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/informationspf... Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-5441/22 Sehr << Antragsteller:in >> diese Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen 209.2.…
Sehr << Antragsteller:in >> diese Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen 209.2.3.1.5-5441/22 geführt. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.5-5441/22 Löschfristen „citkoWaffe“ #250908 Mein AZ 209.2.3.1.5-5441/22 Informationsfreiheitsgesetz …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.5-5441/22 Löschfristen „citkoWaffe“ #250908
Datum
18. August 2022 07:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ 209.2.3.1.5-5441/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.06.2022 zu den Löschfristen „citkoWaffe“ Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber dem PP Köln mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen vom 09.06.2022 Polizeipräsidium Köln Köln…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen vom 09.06.2022
Datum
24. August 2022 10:00
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 24.08.2022 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 37/22 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 09.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie Informationen zu dem Waffenverwaltungssystem "citkoWaffe". Ich weise darauf hin, dass das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste des Landes Nordrhein-Westfalens (LZPD NRW) Produktverantwortlicher für das IT-Verfahren "citkoWaffe" ist. Informationen im Sinne Ihrer Anfrage sind bei der Polizei Köln daher nicht vorhanden. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW lediglich auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt und keine Verpflichtung besteht, die erwünschten Informationen zu beschaffen oder Daten erst noch statistisch auszuwerten und die Ergebnisse der Auswertung dann zugänglich zu machen, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen

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Ihr Az. 209.2.3.1.5-5441/22 [#250908] Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre die Erledigung des Vorgangs. Da…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Az. 209.2.3.1.5-5441/22 [#250908]
Datum
24. August 2022 14:59
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre die Erledigung des Vorgangs. Das PP Köln teilte am 24.08.2022 mit, dass die Informationen nicht vorhanden seien, da LZPD NRW zuständig sei. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250908/