Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Netzsperren durch Internetzugangsanbieter

1. Sämtliche Dokumente (wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle) sowie internen und externen Schriftverkehr, die die neue "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) betreffen.
2. Wie bewertet das BSI DNS Sperren und DNS Filterungen ohne richterlichen Beschluss, allein durch die Internet Service Provider? Welche Gefahren sieht das BSI darin für die Netzneutralität und Sicherheit in der Informationstechnik?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sämtliche Dokumente (wi…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Netzsperren durch Internetzugangsanbieter [#217001]
Datum
30. März 2021 10:45
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sämtliche Dokumente (wie etwa E-Mails, Notizen, Briefe, Protokolle) sowie internen und externen Schriftverkehr, die die neue "Clearingstelle Urheberrecht im Internet" (CUII) betreffen. 2. Wie bewertet das BSI DNS Sperren und DNS Filterungen ohne richterlichen Beschluss, allein durch die Internet Service Provider? Welche Gefahren sieht das BSI darin für die Netzneutralität und Sicherheit in der Informationstechnik?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217001/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informa…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Netzsperren durch Internetzugangsanbieter [#217001]
Datum
28. April 2021 11:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zwecks elektronischer Zustellung Ihres Bescheids zu untenstehender Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bitte ich um Übersendung einer privaten E-Mail-Adresse. Ihre persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an Sie persönlich sicherzustellen. Ich verweise insoweit auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln – Az.: 13 K 1189/20 – vom 18.03.2021. Sollten Sie keine persönliche E-Mail-Adresse übermitteln, erhalten Sie den Bescheid auf den Postweg an Ihre untenstehende Anschrift. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> wenn die wunderbare Plattform "Frag den Staat" für Sie ein Problem darste…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Netzsperren durch Internetzugangsanbieter [#217001]
Datum
28. April 2021 23:44
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> wenn die wunderbare Plattform "Frag den Staat" für Sie ein Problem darstellt, dann senden Sie mir die Unterlagen gerne per Post zu, um "eine ordnungsgemäße Bekanntgabe an mich persönlich sicherzustellen." Ich denke man kann unabhängig von Urteilen auch einen vereinfachten (bisher genutzten) Verfahrensweg wählen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217001/
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
3. Mai 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
493,9 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Net…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Netzsperren durch Internetzugangsanbieter [#217001]
Datum
6. Mai 2021 00:12
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Netzsperren durch Internetzugangsanbieter“ vom 30.03.2021 (#217001) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217001 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217001/

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr Antragsteller/in der Bescheid geht Ihnen, wie von Ihnen gewünscht, auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Gr…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Clearingstelle Urheberrecht im Internet und Netzsperren durch Internetzugangsanbieter [#217001]
Datum
6. Mai 2021 09:19
Status
Sehr Antragsteller/in der Bescheid geht Ihnen, wie von Ihnen gewünscht, auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen