Clubcommission Berlin

Wie viel Geld wurde vom Land Berlin an die Clubcommission Berlin, Verband der Berliner Club-, Party- und Kulturereignisveranstalter e.V. für welche Zwecke in den letzten 5 Jahren gezahlt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Mai 2016
  • Frist
    2. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Clubcommission Berlin [#16921]
Datum
31. Mai 2016 16:46
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Geld wurde vom Land Berlin an die Clubcommission Berlin, Verband der Berliner Club-, Party- und Kulturereignisveranstalter e.V. für welche Zwecke in den letzten 5 Jahren gezahlt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Clubcommission Berlin“ vom 31.05.2016 (#16921)…
An Senatsverwaltung für Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Clubcommission Berlin [#16921]
Datum
2. Juli 2016 10:02
An
Senatsverwaltung für Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Clubcommission Berlin“ vom 31.05.2016 (#16921) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16921 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Finanzen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachstehende Mail habe ich heute zuständigkeitshalber erhalten. Zunächst möchte …
Von
Senatsverwaltung für Finanzen
Betreff
WG: Clubcommission Berlin [#16921]
Datum
4. Juli 2016 15:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nachstehende Mail habe ich heute zuständigkeitshalber erhalten. Zunächst möchte ich mich für die Verzögerung entschuldigen. Ihrer Bitte komme ich gerne nach - Sie haben selbst jederzeit die Möglichkeit, derartige Auskünfte einzuholen. Im Jahr 2012 wurden Maßnahmen zur Erhöhung der Transparenz bei der Zuwendungsvergabe umgesetzt: In diesem Zusammenhang wurde zum einen eine Zuwendungsdatenbank zur zentralen Veröffentlichung der jährlich ausgereichten Zuwendungen der Senats- und Bezirksverwaltungen (seit 2009 bis einschließlich 2015) eingerichtet. Zum anderen wurde eine Transparenzdatenbank aufgebaut, in der alle Zuwendungsempfänger registriert sein müssen. Somit haben auch Sie die Möglichkeit, Zuwendungsempfänger seit 2009 zu recherchieren unter: http://www.berlin.de/transparent. In der Suchmaske empfehle ich, Schlagworte des Namens einzugeben, wie z. B. „Commission“. Durch Auswahl der betreffenden Organisation haben Sie dann die Möglichkeit, weitergehende Informationen zu erhalten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen