Cmr

Welche Adrese Mus beim Frchtführer ein die Wo der LKW Stationiert ist oder die Auf der Eu Genehmigung steht

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. März 2018
  • Frist
    14. April 2018
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Holger Dettmer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Adrese Mu…
An Bundesamt für Logistik und Mobilität Details
Von
Holger Dettmer
Betreff
Cmr [#27037]
Datum
13. März 2018 15:39
An
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Adrese Mus beim Frchtführer ein die Wo der LKW Stationiert ist oder die Auf der Eu Genehmigung steht
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Holger Dettmer <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Holger Dettmer

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Bundesamt für Logistik und Mobilität
Sehr geehrter Herr Dettmer, das CMR-Übereinkommen gehört zum Internationalen Privatrecht (IPR) und nicht zum Ordn…
Von
Bundesamt für Logistik und Mobilität
Betreff
AW: Cmr [#27037]
Datum
14. März 2018 08:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dettmer, das CMR-Übereinkommen gehört zum Internationalen Privatrecht (IPR) und nicht zum Ordnungsrecht des Güterkraftverkehrs (Öffentliches Recht). Für Ihre Frage könnte die Industrie- und Handelskammer zuständig sein. Mit freundlichen Grüßen