Co-Autorenschaft der Regierungserklärung vom 13. Oktober 2015

* Alle Entwürfe der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2015 und alle Informationen im Zusammenhang mit der Erstellung

* Alle Vereinbarungen mit Personen, die an der Erstellung der Rede beteiligt waren im Hinblick auf die Einräumung von Nutzungsrechten nach anwendbarem Urheberrecht.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2017
  • Frist
    5. September 2017
  • 4 Follower:innen
Mathias Schindler
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Alle Entwürfe der…
An Niedersächsische Staatskanzlei Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Co-Autorenschaft der Regierungserklärung vom 13. Oktober 2015 [#24246]
Datum
6. August 2017 16:40
An
Niedersächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Alle Entwürfe der Regierungserklärung des Ministerpräsidenten vom 13. Oktober 2015 und alle Informationen im Zusammenhang mit der Erstellung * Alle Vereinbarungen mit Personen, die an der Erstellung der Rede beteiligt waren im Hinblick auf die Einräumung von Nutzungsrechten nach anwendbarem Urheberrecht.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsische Staatskanzlei
Sehr geehrter Herr Schindler, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen gewünschte Dokument finden Sie auf unse…
Von
Niedersächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Co-Autorenschaft der Regierungserklärung vom 13. Oktober 2015 [#24246]
Datum
7. August 2017 17:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das von Ihnen gewünschte Dokument finden Sie auf unserer Internetseite unter folgendem Link: http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/richtigstellung-zur-berichterstattung-in-der-bild-am-sonntag-156300.html Mit freundlichen Grüßen