CO2 Bilanz bei Überwachungsmaßnahmen

Wenn Überwachungsmaßnahmen getroffen werden, spiel der CO2 Verbrauch eine Rolle?
Ist später nachvollziehbar wie viele kWh Strom und Tonnen Co2 dieses Maßnahme verbraucht hat? Wenn ja, wie viel kWh und Tonnen wurden 2016, 2017 und 2018 dabei verbraucht / freigesetzt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
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Tobias Sachs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn Überwa…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
CO2 Bilanz bei Überwachungsmaßnahmen [#149113]
Datum
7. Juni 2019 00:41
An
Bundesnachrichtendienst
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn Überwachungsmaßnahmen getroffen werden, spiel der CO2 Verbrauch eine Rolle? Ist später nachvollziehbar wie viele kWh Strom und Tonnen Co2 dieses Maßnahme verbraucht hat? Wenn ja, wie viel kWh und Tonnen wurden 2016, 2017 und 2018 dabei verbraucht / freigesetzt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs
Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de Sehr geehrter Herr Sachs, Ihre Anfrage über die Plattform fragden…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de
Datum
20. Juni 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Sehr geehrter Herr Sachs, Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de ist hier eingegangen. Auf Grund der zahlreichen Anfragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) oder des Umweltinformationsgesetzes (UIG) an den Bundesnachrichtendienst, und insbesondere um unkontrollierten Ausforschungsversuchen von Dritten  (vgl. § 2 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BNDG) oder missbräuchlichen Anfragen zu begegnen, bitte ich um Verständnis, dass zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage die Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises erforderlich ist. Allerdings genügen Name, Anschrift, Geburtsdatum und Gültigkeitsdauer. Alle anderen auf der Kopie befindlichen Daten (z.B. Personalausweisnummer, Lichtbild, persönliche Merkmale, Staatsangehörigkeit) können geschwärzt werden. Die Ausweiskopie wird ausschließlich zur Identitätsprüfung verwendet. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Sachs
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#149113] Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank fü…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#149113]
Datum
21. Juni 2019 18:27
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Gemäß § 2 Abs. 1 VIG hat jede Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu Verbraucherinformationen. Ein Identitätsnachweis hierüber wird vom Gesetz ausdrücklich nicht verlangt. Hinzu kommt, dass hier die Voraussetzungen einer gesetzlichen Datenerhebung nicht vorliegen: Öffentliche Stellen dürfen personenbezogene Daten nur erheben, wenn die Kenntnis dieser Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben der erhebenden Stelle erforderlich ist. Da das Verbraucherinformationsgesetz die Erhebung der Daten überhaupt nicht erfordert, ist die Datenerhebung unzulässig. Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 149113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Tobias Sachs
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#149113] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informat…
An Bundesnachrichtendienst Details
Von
Tobias Sachs
Betreff
AW: Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de [#149113]
Datum
27. Juli 2020 23:05
An
Bundesnachrichtendienst
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „CO2 Bilanz bei Überwachungsmaßnahmen“ vom 07.06.2019 (#149113) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 385 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Sachs Anfragenr: 149113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/149113/

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Bundesnachrichtendienst
Ihre Anfrage nach IFG/UIG vom 7. Juni 2019 und 27. Juli 2020 Sehr geehrter Herr Sachs, anliegend übermittle ich I…
Von
Bundesnachrichtendienst
Betreff
Ihre Anfrage nach IFG/UIG vom 7. Juni 2019 und 27. Juli 2020
Datum
26. August 2020 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sachs, anliegend übermittle ich Ihnen die Antwort auf Ihre Anfrage gemäß § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG), § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG) und § 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) zu "CO2-Bilanz bei Überwachungsmaßnahmen". Mit freundlichen Grüßen