CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    26. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die CO2-Bilanzen …
An Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134562]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 LI…
Von
Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre
Datum
24. Mai 2019 09:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 LIFG bzw. § 25 UVwG vom 26. April 2019, können wir Ihnen folgende Informationen liefern: Im Jahr 2012 hat der Ministerrat des Landes Baden-Württemberg den Beschluss gefasst, ein Energiemanagementsystem nach der Norm DIN EN ISO 50001 flächendeckend in allen Landesministerien einzuführen. Auch das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat deshalb ein entsprechendes Energiemanagement eingeführt und wurde in diesem Zusammenhang nach der vorgenannten DIN-Norm in 2013 erst- und 2016 rezertifiziert. Im Rahmen der Energieauditierung erfolgte ab dem Verbrauchsjahr 2012 auch eine Berechnung der Gebäudeemissionen ( Emissionen aus dem Fernwärmeverbrauch). Gerne stellen wir Ihnen daher die bei uns seit 2012 entstandenen Emissionen des Fernwärmeverbrauchs in beil. Übersicht zur Verfügung. Weitere Informationen zur CO2-Bilanz unserer Dienststelle liegen uns leider nicht vor. Mit freundlichen Grüßen