CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134580]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne bestätige. …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134580]
Datum
30. April 2019 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Eingang ich Ihnen hiermit gerne bestätige. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 26.04.2019 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreihe…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134580]; Ihre E-Mail vom 26. April 2019
Datum
16. Mai 2019 11:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 26.04.2019 bitten Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW), das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) und das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) um die Zusendung der CO2-Bilanzen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen für die letzten zehn Kalenderjahre sowie der zugrunde liegenden Berechnungsmethoden. Der Zugang zu Informationen muss nur für Informationen gewährt werden, über die eine informationspflichtige Stelle verfügt. Leider können wir Ihrer Bitte nicht nachkommen, da die erbetenen CO2-Bilanzen im Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen nicht vorliegen. Mit Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen,