CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    26. Mai 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die CO2-Bilanzen (carb…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134591]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Finanzministerium
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bearbeiten Ihre Anfrage noch und werden Ihnen in Kürze Angaben zu den CO2-Emissi…
Von
Niedersächsisches Finanzministerium
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134591]
Datum
27. Mai 2019 18:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bearbeiten Ihre Anfrage noch und werden Ihnen in Kürze Angaben zu den CO2-Emissionen der landeseigenen Gebäude senden. Ich bitte, die Verzögerung zu entschuldigen. Herzliche Grüße
Niedersächsisches Finanzministerium
*Leider erreiche ich Herrn Antragsteller/in nicht unter der angegebenen Antwortadresse <<E-Mail-Adresse>&…
Von
Niedersächsisches Finanzministerium
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre
Datum
3. Juni 2019 11:56
Status
*Leider erreiche ich Herrn Antragsteller/in nicht unter der angegebenen Antwortadresse <<E-Mail-Adresse>> <<Name und E-Mail-Adresse>>. Bitte leiten Sie die nachfolgende Mail an ihn weiter.*   Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben sich an die Niedersächsische Staatskanzlei sowie einige Ministerien der Niedersächsischen Landesregierung gewandt und baten um die jeweiligen CO2-Bilanzen (carbon footprint) aus den vergangenen zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Ich antworte Ihnen nachfolgend im Namen der Niedersächsischen Landesregierung. Ihrem Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, kann deshalb nicht entsprochen werden, weil diese in den Behörden nicht erhoben wurden. Wir behandeln IhrBegehren als Bürgeranfrage. Daten für eine CO2-Bilanzierung von landeseigenen Gebäuden erhebt in Niedersachsen das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN). Eine Auswertung des CO2-Emissionen der landesgenutzten Liegenschaften im Zeitraum von 2008 bis 2017 habe ich Ihnen als PDF-Datei angehängt. Darin sind neben der Berechnungsmethode die CO2-Emissionen der Jahre 2008 bis 2017 für Wärme und Strom einzeln und in Summe dargestellt. Daten weiterer CO2-Emissionen durch Behörden in Niedersachsen (z. B. durch Dienstreisen) werden nicht erhoben. Für eine ausführliche Darstellung der energiebedingten CO2-Emissionen der vergangenen Jahre in Niedersachsen verweise ich auf die Website des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz: http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/energie/co2bilanzen/energie-und-co2-bilanzen-6900.html Herzliche Grüße

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung der Gebäudebilanzen. Mit freundl…
An Niedersächsisches Finanzministerium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134591]
Datum
3. Juni 2019 12:03
An
Niedersächsisches Finanzministerium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht und die Übersendung der Gebäudebilanzen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 134591 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>