CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134626]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) bzw. dem U…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 26.04.2019 "CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre" [#134626]
Datum
16. Mai 2019 12:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) bzw. dem Umweltinformationsgesetz NRW (UIG NRW) nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Nach § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem stellen sowohl das Auskunftsverfahren nach dem IFG NRW als auch das nach dem UIG NRW ein Verwaltungsverfahren dar. Die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens sehen vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte zwar Ihre Forderung für durchaus ungewöhnl…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 26.04.2019 "CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre" [#134626]
Datum
16. Mai 2019 13:26
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich halte zwar Ihre Forderung für durchaus ungewöhnlich - ich habe ja die Anfrage mit meinem Namen geschickt, nicht mit dem einer juristischen Person - werde Ihnen der Einfachheit halber aber dennoch meine Postadresse (unten) übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 134626 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 26.04.2019 "CO"-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalen…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage über fragdenstaat.de vom 26.04.2019 "CO"-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre" [#134626]
Datum
17. Mai 2019 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
5,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in sie hatten mit Ihrer Anfrage um die CO2-Bilanz der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen "in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden" gebeten. Hierzu liegen keine Informationen vor, da bisher keine CO2-Bilanzen erstellt wurden. Mit freundlichen Grüßen