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CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134650]
Datum
26. April 2019 20:03
An
Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. April 2019 baten Sie die EIOPA um Übersendung von Dokumenten, die…
Von
Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Betreff
RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134650]
Datum
2. Mai 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 26. April 2019 baten Sie die EIOPA um Übersendung von Dokumenten, die Informationen über die CO2-Bilanzen der EIOPA in den letzten zehn Kalenderjahren sowie über die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden enthalten. Ihr Antrag wurde am 30. April 2019 unter der Referenznummer I-2019-122 registriert und wird im Einklang mit der EU Verordnung 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission innerhalb von 15. Werktagen bearbeitet. Die Bearbeitungsfrist endet am 23. Mai 2019. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie zu gegebener Zeit informiert. Mit freundlichen Grüßen,

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Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten über den CO2-Fußabdruck der EIOPA und die zugrunde liegenden Berechnu…
Von
Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
Betreff
RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134650]
Datum
23. Mai 2019 15:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Betreff: Ihr Antrag auf Zugang zu Dokumenten über den CO2-Fußabdruck der EIOPA und die zugrunde liegenden Berechnungsmethoden - Referenznummer I-2019-122 Sehr geehrteAntragsteller/in Wir verweisen auf Ihre E-Mail vom 29. April 2019, in der Sie einen Antrag auf Zugang zu Dokumenten stellen, die am 30. April 2019 unter der oben genannten Referenznummer registriert wurde. Bitte beachten Sie, dass die Einführung des Europäischen Systems für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (EMAS) bei der EIOPA in Vorbereitung ist. Infolgedessen hat die EIOPA noch keine Umwelterklärungen zu ihrem CO2-Fußabdruck abgegeben und zu diesem Zweck noch keine Berechnungsmethode entwickelt. Vor diesem Hintergrund müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass keine Dokumente gefunden wurden, die der Beschreibung in Ihren Antrag entsprechen. Das Zugangsrecht gemäß Artikel 2, Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gilt nur für bestehende Dokumente, die sich im Besitz der EIOPA befinden. Da solche Dokumente nicht identifiziert wurden, ist die EIOPA nicht in der Lage, Ihren Antrag zu bearbeiten. Mit freundlichen Grüßen,