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CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    20. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 104…
An Europäische Verteidigungsagentur Details
Von
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Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134695]
Datum
26. April 2019 20:03
An
Europäische Verteidigungsagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Verteidigungsagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.April 2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang I…
Von
Europäische Verteidigungsagentur
Betreff
RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134695]
Datum
30. April 2019 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.April 2019. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihres Antrags auf Akteneinsicht, der am 26.04.2019 registriert wurde. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission wird Ihr Antrag innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet. Die Frist läuft am 21.05.2019 ab. Falls diese Frist verlängert werden muss, werden Sie rechtzeitig darüber informiert. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Verteidigungsagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26/04/2019. Darin stellen Sie einen Antrag auf …
Von
Europäische Verteidigungsagentur
Betreff
RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134695]
Datum
20. Mai 2019 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26/04/2019. Darin stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzgl. der „zu erwartenden oder bereits eingetretenen Auswirkungen des "Brexit" auf Ihren Aufgabenbereich und auf etwaige Zusammenarbeit mit Großbritannien nach dem dem "Brexit"“. Wir haben eine Anzahl an Dokumenten ausfindig machen können, die unter Ihre Anfrage fallen und in zwei Kategorien eingeteilt werden können: 1.Interne Vorlagen/Briefings; 2.Internal Beurteilungen bzgl. der Auswirkungen des “Brexits” auf die EDA. Nach Prüfung der angeforderten Dokumente gemäß Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten, muss ich Ihnen leider mitteilen, dass Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden kann, da eine Freigabe der betreffenden Unterlagen aufgrund der in Artikel 4 dieser Verordnung festgelegten Ausnahmeregelungen nicht erfolgen kann. Die Dokumente, die Sie erhalten möchten, sind durch Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a zweiter und dritter Gedankenstrich geschützt (in Referenz zu Verteidigungs- und Militärangelegenheiten sowie internationalen Beziehungen). Die Offenlegung der angeforderten Dokumente würde eine laufende Angelegenheit mit internationaler und verteidigungspolitischer Dimension gefährden. Die angeforderten Dokumente sind mit besonderer Sorgfalt zu behandeln, berücksichtigt man die ausgesprochene Sensibilität und Natur der Dokumente und der damit einhergehenden zu schützenden Interessen. Die Offenlegung der besagten Dokumente könnte die künftigen Beziehungen zum Vereinigten Königreich beeinträchtigen, so dass kein Zugang zu ihnen gewährt werden kann. Eine Offenlegung könnte ebenfalls die Umsetzung der von der Agentur verfolgten strategischen Ziele erschweren. Bitte beachten Sie, dass die Ausnahmen nach Artikel 4 Absatz 1 absoluten Charakter haben und daher nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung ausgeglichen werden. Wir haben geprüft, ob ein teilweiser Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewährt werden könnte, und sind zu dem Schluss gekommen, dass auch ein teilweiser Zugang nicht gewährt werden kann. Darüber hinaus sind die betreffenden Dokumente durch Artikel 4 Absatz 3 geschützt, da die Offenlegung der Dokumente die Entscheidungsprozesse der Agentur untergraben würde. Die Ausnahmen gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 gelten, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Offenlegung der Dokumente besteht. Wir haben geprüft, inwieweit auf die in Artikel 4 Absatz 3 festgelegte Ausnahme verzichtet werden kann, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an einer Offenlegung besteht. Ein solches Interesse muss zum einen ein öffentliches Interesse darstellen und zum anderen den durch die Offenlegung verursachten Schaden überwiegen. Nach eingehender Prüfung Ihres Antrags haben wir keine Anhaltspunkte gefunden, die das Vorliegen eines überwiegenden öffentlichen Interesses im Sinne der Verordnung rechtfertigen könnten, das die in Artikel 4 Absatz 3 genannten Ausnahmen aufwiegen würde. Wir sind daher zu dem Schluss gekommen, dass der Zugriff auf die oben genannten Dokumente nicht gewährt werden kann. Bitte beachten Sie, dass Sie Informationen zu den Verhandlungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die Website der Taskforce zu Artikel 50 unter folgendem Link ausfindig machen können: https://ec.europa.eu/info/departments/t… Rechtsmittel Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 können Sie einen Zweitantrag stellen, in dem sie die EDA um Überprüfung dieses Standpunkts ersuchen. Der Zweitantrag ist binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang dieses Schreibens an den Geschäftsführer der EDA unter folgender email zu stellen: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Europäische Verteidigungsagentur
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26 April 2019. Darin stellen mit Bezugnahme auf…
Von
Europäische Verteidigungsagentur
Betreff
RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134695]
Datum
20. Mai 2019 15:37
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 26 April 2019. Darin stellen mit Bezugnahme auf Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 einen Antrag auf Akteneinsicht bzgl. der CO2-Bilanzen (carbon footprint) unserer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass der EDA keine Dokumente vorliegen, die der Beschreibung in Ihrem Antrag entsprechen. Wie aus Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 hervorgeht, bezieht sich das dort verankerte Recht auf Dokumentenzugang nur auf Dokumente, die sich im Besitz der betreffenden Behörde befinden. Da der EDA keine der in Ihrem Antrag beschriebenen Dokumente vorliegen, kann sie Ihrem Antrag leider nicht nachkommen. Rechtsmittel Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 können Sie einen Zweitantrag stellen, in dem sie die EDA um Überprüfung dieses Standpunkts ersuchen. Der Zweitantrag ist binnen 15 Arbeitstagen nach Eingang dieses Schreibens an den Geschäftsführer der EDA unter folgender email zu stellen: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt &…
An Europäische Verteidigungsagentur Details
Von
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Betreff
AW: RE: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134695]
Datum
20. Mai 2019 15:46
An
Europäische Verteidigungsagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antworten. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 134695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>