CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die CO2-Bilanzen (c…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
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Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134486]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg IUD II 5 10. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Ein…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134486]
Datum
10. Mai 2019 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg IUD II 5 10. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres auf das Umweltinformationsgesetz gestützten Antrages vom 26. April 2019. Eine Beantwortung wird zeitnah erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg IUD II 5 28. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer beigefügten Frage teile ich Ihne…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134486]
Datum
28. Mai 2019 15:07
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg IUD II 5 28. Mai 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer beigefügten Frage teile ich Ihnen Folgendes mit: Sofern Sie unter "Carbon Footprint" die Bilanz der Treibhausgasemissionen entlang des gesamten Lebenszyklus bezogen auf alle "Produkte" der Bundeswehr verstehen, teile ich Ihnen mit, dass diese CO2-Bilanzen (carbon footprint) derzeit vom Bundesministerium der Verteidigung nicht in der Detailtiefe geführt werden. Verweisen möchte ich jedoch in diesem Zusammenhang auf den Nachhaltigkeitsbericht des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundeswehr, den Sie für das Jahr 2018 unter folgendem Link einsehen können: https://www.bundesregierung.de/breg-de/… Hier werden in den Kapiteln 8.4 und 9.1 die Emissionen des Strom- und Wärmebereichs sowie des Fuhrparks dargestellt und Zahlen aus den vergangenen Jahren aufgeführt. Eine weiter zurückreichende Darstellung der Verbrauchsdaten der Bundeswehr finden Sie unter folgendem Link der bundeswehrweiten Pilotkampagne "mission E": http://www.missione.nrw/blog.php?p=282 Gemäß dem Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit der Bundesregierung werden ferner die durch Dienstreisen und -fahrten per Flugzeug und Dienstkraftfahrzeug verursachten CO2-Emissionen kompensiert. Angaben zur Berechnungsmethode im Strom-Wärmebereich: Die CO2-Emissionen werden anhand des Verbrauches des jeweiligen Primärenergieträgers berechnet. Hinzu kommen die verbrauchsabhängigen CO2-Emissionen, wie beispielsweise für die Fernwärme. Dadurch, dass die Bundeswehr zentral den "Standardenergiemix << Adresse entfernt >>" einkauft, berechnen sich hierbei die Emissionen anhand des CO2-Faktors, der jährlich vom Umweltbundesamt vorgegeben wird. Dies gilt auch für den ersten und zweiten Dienstsitz des BMVg, deren CO2-Emissionen trotz des Einsatzes von 100% Ökostrom daher nicht gleich null sind. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Erläuterungen, insbesondere für die Verweise au…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134486]
Datum
29. Mai 2019 11:26
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort und die Erläuterungen, insbesondere für die Verweise auf die Kapitel im Nachhaltigkeitsbericht. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 134486 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>