CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
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Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134500]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage vom 26.04.2019 ist in der Senatskanzlei eingegangen und wird bearb…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134500]
Datum
29. April 2019 09:50
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o.g. Anfrage vom 26.04.2019 ist in der Senatskanzlei eingegangen und wird bearbeitet. Hinsichtlich der voraussichtlichen Gebühren werde ich nach entsprechender Prüfung auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
CO2-Bilanzen (#134500) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 29.04.2019 bitten Sie um Zusendung der …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
CO2-Bilanzen (#134500)
Datum
27. Juni 2019 09:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 29.04.2019 bitten Sie um Zusendung der "CO2-Bilanzen (carbon footprint)" der letzten zehn Jahre sowie der zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Das Recht auf Aktenauskunft bezieht sich jedoch nur auf diejenigen Informationen, welche in den bei der jeweiligen Behörde geführten Akten enthalten sind (vgl. § 13 Abs. 1 Satz 1 IFG). Das IFG sieht insoweit keine Verpflichtung vor, bei anderen Stellen geführte Akten oder Informationen zu beschaffen. Dies vorangestellt, kann ich Ihnen nach erster Prüfung Ihres Anliegens mitteilen, dass in der Senatskanzlei keine CO2-Bilanzen (carbon footprint) für die genannten Jahre erstellt wurden; insofern sind Akten nicht vorhanden. Verfügbar wären in diesem Zusammenhang lediglich Informationen zu den CO2-Gebäudeemissionen der Jahre 2007 bis 2017 sowie zu den CO2-Emissionen bei Dienstflügen der Jahre 2009 bis 2018. Die Daten zu den CO2-Gebäudeemissionen wurden nicht von der Senatskanzlei ermittelt, sondern von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) zur Verfügung gestellt. Sofern Sie Ihre Anfrage insoweit konkretisieren wollen, dass es Ihnen um die zuvor genannten Informationen geht, benötige ich von Ihnen eine entsprechende Rückmeldung. Vorsorglich weise ich allerdings darauf hin, dass Aktenauskünfte nach dem IFG gebührenpflichtig sind (vgl. § 16 IFG Berlin, § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 GebBtrG BE, Tarifstelle 1004 Buchst. a) bzw. Buchst. b) der Anlage zur VGebO). Im Hinblick auf die erforderliche Zusammenstellung der Daten und dem damit verbundenen Verwaltungsaufwand betragen die Gebühren im vorliegenden Fall voraussichtlich zwischen 40 und 70 EUR. Mit freundlichen Grüßen

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AW: CO2-Bilanzen (#134500) [#134500] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Information…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
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Betreff
AW: CO2-Bilanzen (#134500) [#134500]
Datum
1. Juli 2019 10:07
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Information, dass keine übergreifenden CO2-Bilanzen erstellt werden, genügt mir. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 134500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>