CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
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Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134508]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Zuständig für …
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134508]
Datum
29. April 2019 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz. Zuständig für die Beantwortung Ihrer Frage nach den CO2-Bilanzen ist jedoch als auskunftspflichtige Stelle die Behörde für Umwelt und Energie. Wir haben Ihre E-Mail vom 26.04.2019 entsprechend weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort und die Weiterleitung. Ist allerdings die Umwel…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134508]
Datum
30. April 2019 08:46
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort und die Weiterleitung. Ist allerdings die Umweltbehörde tatsächlich zuständig für die CO2-Bilanzen der Finanzbehörde? Bei Ihnen gibt es hierzu keinerlei eigene Daten? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 134508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in der zuständige Fachbereich teilte mit, dass die Berechnungsmethodik von der Behörde f…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134508]
Datum
30. April 2019 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der zuständige Fachbereich teilte mit, dass die Berechnungsmethodik von der Behörde für Umwelt und Energie stammt. Soweit der Fachbereich z. B. mit Ausschreibungen zur CO²-Minderung beiträgt, erfolgt die Bilanzierung vermutlich bei der jeweiligen Behörde. Näheres ist hier nicht bekannt. Die Finanzbehörde hält diesbezüglich keine eigenen Daten vor. Mit freundlichen Grüßen