CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    28. Mai 2019
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgen…
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134510]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre per E-Mail am 26.04.2019 um 20:03 Uhr eingegangene und als …
Von
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134510]
Datum
20. Mai 2019 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre per E-Mail am 26.04.2019 um 20:03 Uhr eingegangene und als Antrag nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind bezeichnete Anfrage und teile hierzu Folgendes mit: Gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V wird der Zugang zu Informationen nur auf Antrag gewährt. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde zu richten. Für Antragsschreiben per E-Mail ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Ich muss Sie bitten, sofern Ihnen das Senden einer E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nicht möglich ist und Ihr Informationsanliegen weiterbetrieben werden soll, einen Antrag noch einmal in schriftlicher Form (versehen mit einer postalischen Anschrift und einer Unterschrift) vorzulegen. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich nicht lediglich um eine computergenerierte Anfrage handelt. Abschließend bitte ich für den Fall einer Veröffentlichung dieser Antwort zu gewährleisten, dass als Absender nur das Finanzministerium ohne Namenszusatz benannt wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Nachricht. Meine Anfrage nach den "CO2-Bilanzen (carbon f…
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134510]
Datum
20. Mai 2019 13:35
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für ihre Nachricht. Meine Anfrage nach den "CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie den zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. erhalten Sie in Kürze auch schriftlich. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 134510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134510]
An Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134510]
Datum
20. Mai 2019 13:36
An
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
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fax.pdf
33,4 KB