CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre

Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden.

Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. April 2019
  • Frist
    26. Mai 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die CO2-Bilanzen …
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134551]
Datum
26. April 2019 20:02
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die CO2-Bilanzen (carbon footprint) Ihrer Behörde in den letzten zehn Kalenderjahren sowie die zugrundeliegenden Berechnungsmethoden. Bitte senden Sie Ihre Antwort, wenn möglich, in einem maschinenlesbaren Format.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 26. April 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zustän…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134551]
Datum
2. Mai 2019 13:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre LIFG-Anfrage vom 26. April 2019 haben wir erhalten und hausintern an die zuständige Stelle zur Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unsere Antwort zu Ihrer Anfrage. Weder das für uns zuständige Am…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
AW: CO2-Bilanzen (carbon footprint) der letzten zehn Kalenderjahre [#134551]
Datum
29. Mai 2019 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Primrenergie.PNG
59,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie unsere Antwort zu Ihrer Anfrage. Weder das für uns zuständige Amt für Vermögen und Bau Stuttgart, noch das Innenministerium selbst bilanzieren den CO2 Verbrauch (carbon footprint). Daher können wir auch keine Aussagen zu Berechnungsmethoden treffen. Da sich das Innenministerium seit Februar 2013 in einer neuen Unterbringung befindet, können die Daten logischerweise nicht pro Jahr vom selben Standort über den gesamten angefragten Zeitraum geliefert werden. Zu den unterschiedlichen Unterbringungsorten und technischen Ausstattungen der Gebäude kommen sämtliche ausgelagerten Abteilungen (in weiteren Liegenschaften) über die Jahre hinzu, die die gewünschte Ermittlung weiter erschweren. Auch die Zahlen der Belegschaft haben in den letzten 10 Jahren starke Schwankungen erlebt. Eine entsprechende Berechnung durch das Vermögen und Bau Amt Stuttgart würde mindestens 500,- € kosten und dem gestellten Anspruch am Ende doch nicht gerecht werden. Was wir anbieten können ist der Primärenergieverbrauch des Neubaus ab dem Jahr 2014 (erstes vollständig erfasstes Jahr seit Bezug) bis 2018. Siehe PNG Datei im Anhang. Hier wird jedoch auch nur das Gebäude betrachtet und nicht das Innenministerium als solches, da wir noch 3 Abteilungen anderer Ministerien in unserer Liegenschaft untergebracht haben. Ich hoffe Ihnen zumindest Ansatzweise weiter geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen