CO2 Emissionen Mitglieder der Landesregierung
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Elektronische Ablichtung der Tickets für alle innerdeutschen Flugreisen, die ihr Minister und/oder ihre Staatssekretärin und/oder ihr Staatssekretär in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 zurückgelegt haben (geschwärzt bzgl. personengebundener Daten, falls dies notwendig ist)
-Informationen darüber, wie und inwieweit Ihr Minister und/oder die Staatssekretärin/der Staatssekretär diese Reisen CO2 kompensiert haben. Auch wann diese Kompensation erfolgt ist.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Jenseits des förmlichen Antrages begehre ich als Bürger Auskunft darüber:
-Informationen darüber, aufgrund und wie konkret aufgrund welcher Gesetze, Vorschriften, interner Anweisungen etc. bzgl. Dienstreisen bei Mitarbeiter*innen der Staatskanlzei bzw. Mitgliedern der Landesregierung, soweit sie in ihrem Ministerium arbeiten, die Auswahl der Verkehrsmittel stattfindet bzw. welche Genehmigungspraxis es gibt. Werden z. B. Bahnreisen auch dann unternommen, wenn sie grundsätzlich teurer sind als Flugreisen oder gilt nur der Grundsatz: " je billiger, desto besser".
-Informationen darüber, wie der Klimaschutz in den Dienstreisevorschriften/Anweisunge/Handreichungen etc. ggf. darüber hinaus verankert ist.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Anfrage abgelehnt
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Datum30. August 2019
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1. Oktober 2019
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