CO2 Emissionen Mitglieder der Landesregierung

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Elektronische Ablichtung der Tickets für alle innerdeutschen Flugreisen, die ihr Minister und/oder ihre Staatssekretärin und/oder ihr Staatssekretär in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 zurückgelegt haben (geschwärzt bzgl. personengebundener Daten, falls dies notwendig ist)

-Informationen darüber, wie und inwieweit Ihr Minister und/oder die Staatssekretärin/der Staatssekretär diese Reisen CO2 kompensiert haben. Auch wann diese Kompensation erfolgt ist.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Jenseits des förmlichen Antrages begehre ich als Bürger Auskunft darüber:

-Informationen darüber, aufgrund und wie konkret aufgrund welcher Gesetze, Vorschriften, interner Anweisungen etc. bzgl. Dienstreisen bei Mitarbeiter*innen der Staatskanlzei bzw. Mitgliedern der Landesregierung, soweit sie in ihrem Ministerium arbeiten, die Auswahl der Verkehrsmittel stattfindet bzw. welche Genehmigungspraxis es gibt. Werden z. B. Bahnreisen auch dann unternommen, wenn sie grundsätzlich teurer sind als Flugreisen oder gilt nur der Grundsatz: " je billiger, desto besser".

-Informationen darüber, wie der Klimaschutz in den Dienstreisevorschriften/Anweisunge/Handreichungen etc. ggf. darüber hinaus verankert ist.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte senden Sie …
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
CO2 Emissionen Mitglieder der Landesregierung [#165580]
Datum
30. August 2019 20:48
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Elektronische Ablichtung der Tickets für alle innerdeutschen Flugreisen, die ihr Minister und/oder ihre Staatssekretärin und/oder ihr Staatssekretär in den Jahren 2016, 2017, 2018 und 2019 zurückgelegt haben (geschwärzt bzgl. personengebundener Daten, falls dies notwendig ist) -Informationen darüber, wie und inwieweit Ihr Minister und/oder die Staatssekretärin/der Staatssekretär diese Reisen CO2 kompensiert haben. Auch wann diese Kompensation erfolgt ist. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Jenseits des förmlichen Antrages begehre ich als Bürger Auskunft darüber: -Informationen darüber, aufgrund und wie konkret aufgrund welcher Gesetze, Vorschriften, interner Anweisungen etc. bzgl. Dienstreisen bei Mitarbeiter*innen der Staatskanlzei bzw. Mitgliedern der Landesregierung, soweit sie in ihrem Ministerium arbeiten, die Auswahl der Verkehrsmittel stattfindet bzw. welche Genehmigungspraxis es gibt. Werden z. B. Bahnreisen auch dann unternommen, wenn sie grundsätzlich teurer sind als Flugreisen oder gilt nur der Grundsatz: " je billiger, desto besser". -Informationen darüber, wie der Klimaschutz in den Dienstreisevorschriften/Anweisunge/Handreichungen etc. ggf. darüber hinaus verankert ist. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrteAntragsteller/in am 30. August 2019 hatten Sie den nachstehenden Antrag auf Informationszugang nach d…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
CO2 Emissionen Mitglieder der Landesregierung [#165580]
Datum
17. September 2019 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in am 30. August 2019 hatten Sie den nachstehenden Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) gestellt. Im Zusammenhang mit einem weiteren, von Ihnen an das Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz gestellten Antrag nach dem LTranspG, teilte uns dieses mit, dass eine postalische Prüfung ergeben habe, dass Sie als Empfänger unter der dort von Ihnen angegebenen Adresse von der Deutschen Post nicht zu ermitteln seien. § 11 Abs. 2 Satz 1 LTranspG sieht jedoch vor, dass der Antrag die Identität des Antragstellers erkennen lassen muss. Dazu ist neben der Angabe des Namens auch die der Anschrift erforderlich. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Überprüfung Ihrer Adressangabe und ggfs. deren Präzisierung oder Korrektur. Ich weise darauf hin, dass Ihr Antrag ohne die erforderlichen Angaben zu Ihrer Identität nicht bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen