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CO2 Emmissionshandel - Monoverbrennungsanlagen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Sehr geehrte Damen und Herren

ist es richtig, dass die Verbrennung von Siedlungsabfällen grundsätzlich nicht dem Emmissionshandel unterliegt? Welche Voraussetzungen muss der Siedlungsabfall dafür erfüllen, damit kein Emmissionshandel erforderlich ist?

Wird in der EU nicht grundsätzlich noch darüber entschieden, ob Klärschlammverbrennnung in Zukunft auch dem Emmissionshandel unterliegt?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • 0 Follower:innen
Helga Wagner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dame…
An Umweltbundesamt Details
Von
Helga Wagner
Betreff
CO2 Emmissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861]
Datum
22. Juli 2022 07:50
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren ist es richtig, dass die Verbrennung von Siedlungsabfällen grundsätzlich nicht dem Emmissionshandel unterliegt? Welche Voraussetzungen muss der Siedlungsabfall dafür erfüllen, damit kein Emmissionshandel erforderlich ist? Wird in der EU nicht grundsätzlich noch darüber entschieden, ob Klärschlammverbrennnung in Zukunft auch dem Emmissionshandel unterliegt? Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 253861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253861/
Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner
Umweltbundesamt
CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861] Sehr geehrte Frau Wagner, hiermit bestätigen wir Ihnen d…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861]
Datum
25. Juli 2022 11:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Wagner, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Antrages nach IFG/UIG/VIG. Der Vorgang wird vom Bürgerservice des Umweltbundesamtes koordiniert, das Aktenzeichen ist 90 080/4 – 22-52. Ihr Anliegen wird innerhalb der laut IFG festgelegten Zeit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Helga Wagner
AW: CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861] Sehr geehrte Damen und Herren, Wann kann ich mit eine…
An Umweltbundesamt Details
Von
Helga Wagner
Betreff
AW: CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861]
Datum
8. August 2022 14:15
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Wann kann ich mit einer Antwort rechnen? Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 253861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253861/
Umweltbundesamt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Umweltbundesamt
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. August 2022 14:15
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Deutsche Emissionshandelsstelle
CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861] Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank fÜr Ihre Anfrage v…
Von
Deutsche Emissionshandelsstelle
Betreff
CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861]
Datum
10. August 2022 08:27
Status
smime.p7s
4,7 KB


Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank fÜr Ihre Anfrage vom 22.07.2022. FÜr die Verbrennung von gefÄhrlichen und SiedlungsabfÄllen sind Regelungen zum Anwendungsbereich des Emissionshandels sowohl in der Emissionshandelsrichtlinie (Anhang 1 Nr. 5 EHRL) als auch im Treibhausgasemissionshandelsgesetz (§ 2 Abs. 5 Nr. 3 TEHG) enthalten. UnterfÄllt eine Anlage dem Anwendungsbereich des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG), so sind Emissionen aus der Verbrennung SiedlungsabfÄllen auch berichtspflichtig. Allerdings unterliegen derzeit Anlagen oder Verbrennungseinheiten nach Anhang 1 Teil 2 Nummer 1 bis 6 des TEHG zur Verbrennung von gefÄhrlichen AbfÄllen oder SiedlungsabfÄllen, die nach Nummer 8.1 des Anhangs zur Verordnung Über genehmigungsbedÜrftige Anlagen (4.BImSchV) genehmigungsbedÜrftig sind, nicht dem Anwendungsbereich TEHG. Weitere Informationen entnehmen Sie hierzu bitte unserem Leitfaden zum Anwendungsbereich des TEHG (vgl. Kapitel 10) https://www.dehst.de/SharedDocs/downl... In Bezug auf KlÄrschlammanlagen verweisen wir im Speziellen auf 10.4 des o.g. Leitfadens. Zudem hat das Bundeskabinett am 13.07.2022 eine Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Danach sollen Abfallbrennstoffe ab dem Jahr 2023 in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes einbezogen werden. Es kÖnnen sich jedoch im weiteren Verfahrensverlauf noch Änderungen ergeben. FÜr weitere Fragen verweisen wir auf das Bundesministerium fÜr Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als das fÜr das BEHG und die weiteren Verordnungen zustÄndige Ressort“ Freundliche GrÜße
Helga Wagner
AW: CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861] Sehr geehrte Damen und Herren, Darf ich höflich um R…
An Deutsche Emissionshandelsstelle Details
Von
Helga Wagner
Betreff
AW: CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861]
Datum
10. August 2022 10:55
An
Deutsche Emissionshandelsstelle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Darf ich höflich um Rückruf bitten unter [geschwärzt] Herzlichen Dank für Bemühungen Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 253861 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Deutsche Emissionshandelsstelle
CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861] Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank fÜr Ihre Anfrage. …
Von
Deutsche Emissionshandelsstelle
Betreff
CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861]
Datum
15. August 2022 13:00
Status
smime.p7s
4,7 KB


Sehr geehrte Frau Wagner, vielen Dank fÜr Ihre Anfrage. Bitte stellen Sie Ihre Fragen schriftlich! Bitte haben Sie VerstÄndnis dafÜr, dass wir im Vorfeld wissen mÜssen, was Sie konkret wissen mÖchten, damit wir Ihre Anfrage an die fachlich zustÄndigen Experten adressieren kÖnnen. Vielen Dank! FÜr RÜckfragen stehen wir gern zur VerfÜgung. Freundliche GrÜße

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Helga Wagner
AW: CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861] Sehr geehrte Damen und Herren, der beigefügte LInk f…
An Deutsche Emissionshandelsstelle Details
Von
Helga Wagner
Betreff
AW: CO2 Emissionshandel - Monoverbrennungsanlagen [#253861]
Datum
15. August 2022 15:20
An
Deutsche Emissionshandelsstelle
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der beigefügte LInk funktioniert nicht, könnten Sie dies bitte prüfen? Mit freundlichen Grüßen Helga Wagner Anfragenr: 253861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/253861/